Glück auf, liebe Stützengrüner, Hundshübler und Lichtenauer, liebe Gäste und Besucher aus Nah und Fern,
der Winter neigt sich seinem Ende entgegen. Die Sonne gewinnt täglich an Kraft, aber dennoch ist es wohl noch zu früh, um Goethes "Vom Eise befreit sind Strom und Bäche..." zu rezitieren.

Wem dennoch nach einem Osterspaziergang zumute ist, der sei herzlich eingeladen, die vielen wunderschönen Ausflugsziele unserer Region zu erkunden. Erste Weidenkätzchen lassen sich schon entdecken und manche andere Vorboten des Frühlings ebenso.
Nutzen Sie die Möglichkeit, uns über einen Eintrag in das Gästebuch Ihre Wünsche, Anregungen oder auch Kritische Anmerkungen wissen zu lassen. All das hilft uns weiter, uns nach vorn zu entwickeln.
Für das bevorstehende Osterfest wünsche ich Ihnen eine gesegnete Zeit und frohe Osterfeiertage in der Fremde oder auch "be uns - Drham" (bei uns zuhause).
Es grüßt Sie in herzlicher Verbundenheit und mit "Glück Auf"
Ihr Volkmar Viehweg
Bürgermeister
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Am Donnerstag, den 23.04. und Freitag, den 24.04.2023 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen! In dringenden Passangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt in Schönheide. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gesucht
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 31.03.2023 bei der Gemeindeverwaltung Stützengrün
-Hauptamt-
Hübelstraße 12
08328 Stützengrün
Tel. 037462-65420
E-Mail: c.leistner@stuetzengruen.de
Ein Formular kann von der Internetseite der Gemeinde www.stuetzengruen.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Jugendschöff/inn/en für die Amtsperiode 2024 - 2028 gesucht
Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 endet die Amtsperiode der ehrenamtlichen Jugendschöff/inn/en an den Jugendschöffengerichten. Das Referat Jugendhilfe des Erzgebirgskreises sucht daher für die nächste Amtsperiode von 2024 bis 2028 interessierte Bürger/innen, die das Amt einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen bei den Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte Aue-Bad Schlema und Marienberg oder bei den Jugendkammern des Landgerichtes Chemnitz übernehmen möchten.
Verfahren
Parteien, Vereinigungen und Einzelpersonen werden gebeten, bis spätestens zum 31. Mai 2023 Vorschläge beim Referat Jugendhilfe einzureichen. Diese werden in Vorschlagslisten erfasst und dem Jugendhilfeausschuss des Erzgebirgskreises vorgelegt. Nach erfolgter Bestätigung durch den Jugendhilfeausschuss (bis spätestens 30. Juni 2023) sind die Vorschlagslisten eine Woche öffentlich auszulegen (voraussichtlich im Juli 2023) und werden anschließend den Amtsgerichten übermittelt. Ein Wahlausschuss bei den Amtsgerichten beruft die zukünftigen Jugendschöff/inn/en.
Voraussetzungen
Die vorgeschlagenen Personen müssen Deutsche sowie am 1. Januar 2024 mindestens 25 und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz im Erzgebirgskreis haben. Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sowie die gesundheitliche Eignung für das Jugendschöffenamt besitzen. Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat anhängig ist, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen könnte, sind von der Schöffenwahl ausgeschlossen. Ebenso dürfen keine Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit vorliegen. Bestimmte Berufsgruppen, insbesondere in oder für die Justiz tätige Personen, sollen nicht in das Schöffenamt berufen werden. Die Regelung, wonach Jugendschöff/inn/en, die bereits zwei Amtsperioden in Folge tätig gewesen sind, für die nächste Amtsperiode nicht erneut gewählt werden können, wurde durch den Gesetzgeber aufgehoben. Damit ist eine erneute Bewerbung möglich.
Kontakt
Das Bewerbungsformular steht auf der Homepage des Erzgebirgskreises (www.erzgebirgskreis.de) unter der Rubrik Landratsamt & Service -> Struktur & Aufgaben -> Ämter von A bis Z -> J -> Jugendhilfe (Referat) -> Allgemeine Informationen als Download zur Verfügung.
Anschrift: Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Jugendhilfe
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Ansprechpartner: Dirk Lanzendörfer
Telefon: 037296 591-2012
E-Mail: dirk.lanzendoerfer@kreis-erz.de