Bürgerstiftung Stützengrün

Kommune des Jahres 2023 Sachsen

Stützengrün gewinnt den ...

Bürgerstiftung Stützengrün

"Anstiften zum Stiften gehen"

Winterzauber

im beschaulichen Erzgebirge

Winterzauber

im beschaulichen Erzgebirge

Förderprojekt "Bühne frei für die Region"

 

 

Der Verein Zukunft Westerzgebirge e.V. hat im Rahmen des Regionalbudgets Westerzgebirge 2023 das Projekt der Gemeinde „Bühne frei für die Region“ zur Förderung ausgewählt. Dabei ist die Anschaffung einer mobilen Bühne nebst Soundanlage beabsichtigt. Die förderfähigen Ausgaben belaufen sich auch ca. 9.500 €. Die Förderung beträgt ca. 7.500 €.
Das Projekt soll in diesem Jahr umgesetzt werden.

Informationsschreiben der sächsischen Finanzämter an die Eigentümer von Grundstücken in Sachsen im 2. Quartal 2022
Die Finanzämter werden im zweiten Quartal 2022 (vorauss. Ende April bis Anfang Juni 2022) Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer versenden. Neben dem Aktenzeichen werden auch die Bezeichnung des Flurstücks bzw. eines Großteils der Flurstücke, die unter dem Aktenzeichen gespeichert sind, aus dem Informationsschreiben ersichtlich. Darüber hinaus wird der Ablauf erläutert, Telefonnummern für Fragen bei den Finanzämtern benannt und auch auf das Grundsteuerportal Sachsen verwiesen, in dem für die Erklärung wichtige Daten zum Grundstück (z. B. Gemarkungsnummer, Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert bzw. Ertragsmesszahl) aufgerufen werden können. Das Grundsteuerportal Sachsen wird voraussichtlich ab 1. Juli 2022 freigeschaltet. 
Bei Miteigentum ist es möglich, dass kein Informationsschreiben eingeht. In diesem Fall wurde ggf. ein anderer Miteigentümer angeschrieben. 

Abgabe der Erklärung ab 1. Juli 2022 
Die Erklärung können Sie über ELSTER ab dem 1. Juli 2022 kostenlos und elektronisch abgeben. Dafür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein solches Konto besitzen, können Sie es bereits jetzt beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, das Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie es auch für die Grundsteuer verwenden. Sie können über ELSTER Feststellungserklärungen auch für eine andere Person (z. B. in Betreuungsfällen, für die Eltern usw.) übermitteln. Sie müssen für diese Person keine zusätzliche Registrierung in ELSTER vornehmen. 

Informationen zum ELSTER-Portal finden sie unter: www.elster.de  

Das Finanzamt setzt den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag fest. Nach Vorliegen der neuen Grundsteuermessbeträge (voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024) können sich die sächsischen Gemeinden mit der „neuen“ Grundsteuer auseinandersetzen. Wir werden prüfen, ob wir die Hebesätze anpassen müssen. Anschließend werden wir die neuen Grundsteuerbescheide versenden. Die neu berechnete Grundsteuer ist dann ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen. 
Einzelanfragen zur künftigen Grundsteuerhöhe können wir derzeit leider nicht beantworten. Städte und Gemeinden können die Hebesätze für das Jahr 2025 erst festsetzen, wenn hierfür die Messbeträge der Grundstücke im Gemeindegebiet vorliegen. Voraussichtlich können die erforderlichen Entscheidungsprozesse somit erst im 2. Halbjahr 2024 begonnen werden. 
Informationen zur Grundsteuerreform in Sachsen finden Sie unter: www.grundsteuer.sachsen.de 

Bauvorhaben: „Verbreiterung der Talstraße auf einer Länge von 1.028 m zur Verbesserung der Anbindung von Gewerbebetrieben an das überörtliche Verkehrsnetz“ – im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

Die Gemeinde Stützengrün hat ihr Vorhaben "Verbreiterung der Talstraße auf einer Länge von 1.028 m zur Verbesserung der Anbindung von Gewerbebetrieben an das überörtliche Verkehrsnetz" erfolgreich umgesetzt.  Mit Straßenausbau wurden einheitliche Verkehrsraumbreiten zur Ermöglichung des Begegnungsverkehrs Lkw/Pkw hergestellt. Zur sicheren Führung des Fußgängerverkehrs wurde ein Gehweg mit einer Breite von 2,10 m bzw. 1,50 m bei beengten Verhältnissen errichtet.  Zudem wurde die Straßenbeleuchtung erneuert.

Die Gesamtkosten für das Vorhaben beliefen sich auf ca. 2,57 Mio€ (ohne Grunderwerb). Zur Finanzierung wurde der Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von rd. 2,154 Mio€ aufgrund der Ermächtigung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bewilligt.

Diese Maßnahme wurde mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes. Die Mitfinanzierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erfolgt auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags beschlossenen Haushaltes.

Stützengrün, 22.12.2020

Rad-/Gehweg „Schulberg“

Am Mittwoch, den 16.12.2020, um 13.00 Uhr war es soweit. Die offizielle Bauabnahme des Geh- und Radweges Schulberg wurde vollzogen.
Durch Zuwendungen des Freistaates Sachsen im Rahmen der Förderung des kommunalen Straßen- und Brückenbaus ermöglicht, entstand innerhalb von 4 Monaten der Geh- und Radweg Schulberg auf einer Länge von 607,5 Metern.
Begleitet durch die Projekta – Ingenieurgesellschaft für Tiefbautechnik Auerbach mbH aus Auerbach erfolgte der grundhafte Ausbau des Geh- und Radweges durch die Fa. Zettl GmbH aus Aue.
Zwischen Stollmühle und Grundschule entstand eine Verbindung von Ober- nach Unterstützengrün, welche nicht nur regional eine Bereicherung der innerörtlichen Infrastruktur darstellt, sondern auch die Umsetzung eines weiteren Abschnittes der überregional bedeutsamen touristischen Radwegekonzeption der Gemeinde Stützengrün mit sich führt.
Die Maßnahme umfasst Gesamtkosten in Höhe von ca. 250.000,- Euro. Durch die Zuwendungen des Freistaates Sachsen erfolgt eine Förderung der Baummaßnahme von 90 Prozent, womit sich der Eigenanteil der Gemeinde Stützengrün auf ca. 25.000,- Euro beschränkt.

Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Bauvorhaben: „Umnutzung eines Gewerbeobjektes in eine Gemeinschaftspraxis – im Rahmen der Förderung RL LEADER/2014

Die Gemeinde Stützengrün hat ihr Vorhaben, die Räumlichkeiten der ehemaligen Sparkassenfiliale in eine Gemeinschaftspraxis umzubauen, erfolgreich umgesetzt. Mit der Errichtung dieser Praxis hat die Gemeinde einen notwendigen Beitrag zur Grundversorgung und Daseinsvorsorge in ihrem Gemeindegebiet geleistet. Zudem wurde der Leerstand eines kommunalen Gewerbeobjektes beseitigt.

Nach Fertigstellung steht nunmehr eine Gemeinschaftspraxis mit notwendigen Behandlungszimmern, Empfangsbereich, Wartezimmer, Labor und einer behindertengerechten Toilette zur Verfügung. 

Die Gesamtkosten für das Vorhaben beliefen sich auf ca. 150.000,00 €. Zur Finanzierung wurde der Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von rd. 103.000,00 € nach Maßgabe der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014) bewilligt.

Stützengrün, 01.07.2020

Der Gemeinderat Stützengrün hat in seiner Sitzung am 15.09.2020 mit Beschluss-Nr. GR 7/101/2020 die Ergänzungssatzung „Am Neuhider Weg“ der Gemeinde Stützengrün bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:500 und den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom September 2020 zur Einbeziehung einzelner städtebaulich geeigneter Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung in Kraft.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird die Ergänzungssatzung mit der Begründung zu jedermanns Einsicht in der Gemeinde Stützengrün während der Sprechzeiten bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Zusätzlich kann die Ergänzungssatzung über das Internetportal der Gemeide Stützengrün (www.stuetzengruen.de) sowie über das Zentrale Landesportal (www.buergerbeteiligung.sachsen,de) eingesehen werden.

Auf die Verletzung von Vorschriften sowie über die Rechtsfolgen nach § 215 BauGB wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs.1 BauGB werden:

-    eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
-    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
-    nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. 

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. 

Dies gilt nicht, wenn

1.    die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2.    Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3.    der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4.    vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a)    die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder 
b)    die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. 

Stützengrün, 16.09.2020

Viehweg
Bürgermeister

(Siegel)

Kooperationsprogramm Freistaat Sachsen – Tschechische Republik 2014 - 2020

Karlsroute II – Weiterentwicklung und Fortführung der Karlsroute

Die Gemeinde Stützengrün ist Projektpartner (PP05) des grenzüberschreitenden Kooperationsprojektes „Karlsroute II – Weiterentwicklung und Fortführung der Karlsroute von Chemnitz bis Karlovy Vary“. Gemeinsam mit weiteren deutschen und tschechischen Partner wurde das Projektziel realisiert. 
Aufgabe der Gemeinde Stützengrün war die Realisierung eines Lückenschlusses zwischen der Mauerkrone Talsperre Eibenstock (Kunststraße) und dem Marienweg. Des Weiteren sollten 2 Infotafel entwickelt und aufgestellt sowie 2 Rastplätze errichtet werden.
Die Gemeinde hatte sich hierbei die Schaffung einer attraktiven Wegeverbindung – „Errichtung einer Radschnecke“ - ohne Benutzung öffentlicher Außerortsstraßen zum Ziel gesetzt. 
Aufgrund drastisch gestiegener Kosten konnte an dieser Vorzugsvariante leider nicht festgehalten werden. 
Die Radverkehrsführung erfolgt daher nunmehr im Mischverkehr von der Kunststraße über die K9107 zum Marienweg. Hierbei weisen zusätzliche Beschilderungen auf den Radverkehr hin. 
Im Rahmen der Maßnahme erfolgte, wie geplant, die Aufstellung einer Rastanlage und einer Schutzhütte sowie mehrsprachiger Infotafeln.
Im Ergebnis hat die Gemeinde Stützengrün das Ziel zur Schaffung eines Lückenschlusses, Aufstellen von 2 Infotafeln und der Festbeschilderung sowie die Errichtung von 2 Rastplätzen erfüllt.

Stützengrün, 31.08.2020

Bauvorhaben: „SpaßSpielPlatz“ – Motorikspielplatz für Jung und Alt im Rahmen der Förderung RL LEADER/2014

Der sanierungsbedürftige Spielplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Endhaltestelle der Museumsbahn, zum Wanderparkplatz sowie zur Grundschule und soll als attraktiver Motorikspielplatz für Jung und Alt umgestaltet werden. Es ist beabsichtigt das Gelände neu zu strukturieren, mit Funktionen anzureichern und barrierefrei zugänglich zu gestalten. Das Besondere am Motorikspielplatz: Die Stationen eignen sich für Kleinkinder ab zwei Jahren in Begleitung ihrer Eltern genauso wie für Hobbysportler und ältere Menschen, die mit ihren Kindern zum Spielen gehen und gemeinsam Balancierübungen machen können, um sich fit zu halten. Auf dem Gelände sollen weiterhin ein Volleyballplatz sowie ein Veranstaltungsplatz für kleinere Märkte, Zirkusse u.a. angelegt werden.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben beliefen sich auf ca. 150.000,00 €. Zur Finanzierung wurde der Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von 105.001,79 € nach Maßgabe der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014) bewilligt.

Stützengrün, 01.07.2020

Quartiersarbeit einmal anders

Mutmachfilm der AWO Erzgebirge

Die Deutsche Bürstenregion

Imagefilm "Die Deutsche Bürstenregion"

Azubivideo "Die Deutsche Bürstenregion"

Bauvorhaben: Berge verbinden „Steinberg-Kuhberg“ – Ausbau eines ehemaligen Bahndamms zum Radweg von Stützengrün nach Rothenkirchen im Rahmen der Förderung RL LEADER/2014-2020

Die Gemeinde Stützengrün hat den Ausbau des ehemaligen Bahndamms zum Radweg (SG-1) in der Ortschaft Stützengrün ab der Gemarkungsgrenze Steinberg (Vogtlandkreis) bis zur Auerbacher Straße auf einer Länge von ca. 816 m einschließlich Beschilderung, mehrsprachigen Infotafeln, einer E-Bike-Ladestation und einer Schutzhütte abgeschlossen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben beliefen sich auf ca. 360.000,00 €. Zur Finanzierung wurde eine Zuwendung in Höhe von 269.174,04 € nach Maßgabe der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014 vom 15.12.2014 bewilligt.

Stützengrün, 01.08.2019

Gewählte Gemeinderäte für die neue Legislaturperiode 2019-2023

 

Partei          Bewerber                 Stimmen          %       Nr.

CDU           Dietrich, Eric                  489               9,2         2
CDU           Göckritz, Helen              418              7,8          3
CDU           Baumgärtel, Rico           332              6,2          4
CDU           Vogel, Jürgen                 193              3,6        10
CDU           Müller, Thomas             192             3,6         11
CDU           Queck, Thomas              169             3,2        12
CDU           Fuchs, Nicky                   165             3,1        13

UWV           Bretschneider, Steffi       311            5,8         5
UWV           Hochmuth, Gerd             306            5,7         6
UWV           Müller, Johannes             264            4,9         8
UWV           Friedrich, Robert             247            4,6         9

FDP            Görler, Wilhelm              557          10,4          1
FDP            Bock, Alexander              271           5,1          7
FDP            Jäckel, Alexander            132           2,5        14

Gewählte Ortschaftsräte für die neue Legislaturperiode 2019-2023

 

Partei          Bewerber                       Stimmen          %       Nr.

CDU           Göckritz, Helen                    359               22,9       1  
CDU           Richtsteiger-Müller, Jana    270               17,2       4
CDU           Preiß, Benjamin                   202               12,9       5   
CDU           Müller, Thomas                    108               6,9         6

UWV           Bretschneider, Steffi           287              18,3       2   
UWV           Friedrich, Robert                 282               18,0       3  

Verbot des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen

Durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz – SächsKrWBodSchG) am 22.03.2019 ist die Pflanzenabfallverordnung vom 25.09.1994 (SächsGVBl. S 1577) außer Kraft getreten.
Damit ist die bisherige Möglichkeit, dass pflanzliche Abfälle aus nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken unter bestimmten Voraussetzungen verbrannt werden dürfen, entfallen. Das heißt, ein Verbrennen dieser Abfälle ist nicht mehr zulässig!!!

Allgemeinverfügung zur Erfassung- und Bekämpfung von holz- und rindenbrütenden Schaderregern (Nadelholzborkenkäfer) im Privat- und Körperschaftswald im Erzgebirgskreis

Das Landratsamt Erzgebirgskreis hat am 29. März 2019 eine Allgemeinverfügung zur Erfassung- und Bekämpfung von holz- und rindenbrütenden Schaderregern (Nadelholzborkenkäfer) im Privat- und Körperschaftswald erlassen (siehe Anlage). Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 15/2019. Diese Anordnung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Erzgebirgskreises in Kraft.
Sie gilt bis 31.12.2021. Weitere Informationen finden Sie unter www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen

Allgemeinverfügung

Programm VwV InvestKraft („Brücken in die Zukunft“) – Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet

Die Gemeinde Stützengrün hat ihr Vorhaben zur energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung an der Siedlungsstraße und in Teilbereichen im OT Lichtenau durch Umrüstung auf LED, erfolgreich umgesetzt. Die Gesamtkosten für das Vorhaben beliefen sich auf ca. 75.000,00 €. Zur Finanzierung wurde eine nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss) in Höhe von 54.420,33 € bewilligt.

Stützengrün, 26.03.2019


Bauvorhaben: Grundhafter Ausbau des Weges zur Gemeinschaft in Stützengrün im Rahmen der Förderung RL LEADER/2014-2020

Die Gemeinde Stützengrün plant den grundhaften Ausbau des „Weges zur Gemeinschaft“ einschließlich der Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Der Weg zur Gemeinschaft befindet sich in einem sehr schlechten Zustand und die Straßenbeleuchtung ist veraltet. Der talseitig absinkende/wegbrechende Bereich stellt eine Gefahr für insbesondere Fußgänger und Radfahrer dar.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 200.000,00 €. Zum Vorhaben wurden Fördermittel nach der RL LEADER/2014 in Höhe von 95.623,65 € bewilligt.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

Stützengrün, 26.03.2019


Bauvorhaben: Sanierung der Friedhofshalle im OT Hundshübel im Rahmen der Förderung RL LEADER/2014-2020

Die Gemeinde Stützengrün plant die Sanierung der Trauerhalle einschließlich der Schaffung einer behindertengerechten Toilette sowie einer barrierereduzierten Zuwegung zur Trauerhalle. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 80.000,00 €. Zum Vorhaben wurden Fördermittel nach der RL LEADER/2014 in Höhe von 55.987,55 € bewilligt.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.


Bauvorhaben: Sanierung/Erneuerung der Natursteinmauer am Gemeindeamt – "MAUER stützen Grün“ im Rahmen der Förderung RL LEADER/2014-2020

Die Gemeinde Stützengrün plant den Abriss einer stark sanierungsbedürftigen Betonsteinmauer auf dem Flurstück 80/2 der Gemarkung Stützengrün (Gemeindeamt) und die Wiederherstellung einer gebietstypischen Natursteinmauer. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 16.000,00 €. Zum Vorhaben wurden Fördermittel nach der RL LEADER/2014 in Höhe von 7.893,01 € bewilligt. Die Umsetzung der Maßnahme soll in 2019 erfolgen.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

Kooperationsprogramm Freistaat Sachsen – Tschechische Republik 2014 - 2020

Karlsroute II – Weiterentwicklung und Fortführung der Karlsroute

Die Gemeinde Stützengrün ist Projektpartner (PP05) des grenzüberschreitenden Kooperationsprojektes „Karlsroute II – Weiterentwicklung und Fortführung der Karlsroute von Chemnitz bis Karlovy Vary“. Gemeinsam mit weiteren deutschen und tschechischen Partner soll Projektziel realisiert werden. 
Aufgabe der Gemeinde Stützengrün ist die Realisierung eines Lückenschlusses zwischen der Mauerkrone Talsperre Eibenstock (Kunststraße) und dem Marienweg. Des Weiteren sollen 2 Infotafel entwickelt und aufgestellt sowie 2 Rastplätze errichtet werden.

Stützengrün, 30.10.2018

Zuschüsse für die Maßnahme „Sanierung der Außenbeleuchtung in der Gemeinde Stützengrün – Ortskern OT Hundshübel BA 1“

Die Gemeinde Stützengrün hat ihr Vorhaben, die veraltete Straßenbeleuchtungsanlage im Ortskern von Hundshübel durch eine modere energieeffiziente Beleuchtungsanlage zu ersetzen, erfolgreich umgesetzt. Der Umfang der Maßnahme beträgt 27 Lichtpunkte in Teilbereichen der Ortsstraßen „Neue Siedlung“, „Gemeindestraße“, „Hauptstraße“, „Siedlung“ und „Poststraße“. Für das Vorhaben liegen Fördermittelzusagen vor.
Unter dem Förderkennzeichen 03K03752 des Projektträger Jülich wurde der Gemeinde eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 5.292,00 € bewilligt. Die Zuwendung stammt aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB).
Auf die Internetseite des Projektträgers Jülich www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen wird verwiesen.
Das Vorhaben wurde im Zeitraum vom 22.05.2017 bis 30.10.2017 umgesetzt.
Außerdem wurde eine weitere Zuwendung in Höhe von 14.680,03 € seitens der Sächsischen Aufbaubank bewilligt. Diese Zuwendung wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.
Die gesamten Ausgaben für das Projekt betrugen 51.263,00 €.
Stützengrün, 10.01.2018

Gemeindeentwicklungskonzept der Gemeinde Stützengrün

Die Gemeinde Stützengrün verfügt über kein einheitliches, alle Ortsteile betreffendes Gemeindeentwicklungskonzept (GEK). Es ist daher geplant eine konzeptionelle Grundlage für die zukünftige Gemeindeentwicklung zu schaffen. Dabei sollen den städtebaulichen Folgen im Zusammenhang mit sozialen und energiepolitischen Aspekten entgegengewirkt und die zur Verfügung stehenden Förderprogramme für die zukünftige gemeindliche Entwicklung optimal genutzt werden.
Mit der Umsetzung des Vorhabens wurde die Firma KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland, Dresden beauftragt.

 

Erweiterung der neuen Homepage: Projekt "Stützengrün in Bildern - Virtueller Rundgang"

Die Gemeinde Stützengrün hat ihren Internetauftritt überarbeitet, um ihn an die heutigen Anforderungen anzupassen. Nunmehr ist beabsichtigt die neue Seite um ein weiteres innovatives Modul zu ergänzen und aufzuwerten. Es ist geplant ein Panorama "Stützengrün in Bildern" aufzunehmen. Damit besteht die Möglichkeit verschiedene Orte interaktiv (virtuelle Rundgänge, 360-Grad Panoramen) darzustellen. Mit der Umsetzung des Vorhabens wurde die Firma pixacon - 360Grad-Team, Oelsnitz/Erzg. beauftragt.

Bauvorhaben: Neubau "Platz der Generationen" als neues Ortszentrum von Hundshübel im Rahmen der Förderung RL LEADER/2014-2020

Die Gemeinde Stützengrün hat ihr Vorhaben, die öffentliche Geländefläche im Ortsteil Hundshübel zu einem attraktiven Ortszentrum umzugestalten, erfolgreich umgesetzt. Das gesamte Gelände wurde neu strukturiert und barrierefrei zugänglich gestaltet. Es wurde ein Platz der Begegnung, Kommunikation und Bewegung für alle Generationen geschaffen.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.