UKRAINE-KRISE

Die Gemeinde Stützengrün bittet um Ihre Mithilfe

Man meint in diesen Tagen in einem schlechten Traum zu sein. Wieder führt ein Krieg dazu, dass Menschen sich auf die Flucht begeben müssen. Wieder müssen wir Bilder von Not, Elend und Tod in den Medien sehen und akzeptieren, dass dieser Terror in Europa stattfindet, also fast vor unserer Haustür.

Wir sind aufgerufen, die Not der Flüchtenden zu lindern und wenigstens übergangsweise eine Bleibe für sie zu schaffen. Viele von Ihnen haben sich schon auf die unterschiedlichste Weise engagiert. Mit Geld- oder Sachspenden, Gebeten und tatkräftiger Hilfe.

Die Gemeinde Stützengrün wird, sofern die jetzigen Prognosen zutreffen, zunächst bis zu 65 Menschen aus dem Kriegsgebiet zugewiesen bekommen. Stand heute ist es uns nicht möglich, diese entsprechend unterzubringen, da wir keinen eigenen, kommunalen Wohnungsbestand haben. Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns verfügbaren Wohnraum zu melden. Um Möblierung oder Betreuung der Flüchtlinge werden wir uns separat bemühen. Für den Wohnraum wird eine Entschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete gezahlt und ebenfalls eine Pauschale für die Betriebskosten. Die vertraglichen Abstimmungen wird die Dienstleistungsgesellschaft Erzgebirge (Tochterunternehmen der Wirtschaftsförderung des Erzgebirgskreises)  mit Ihnen führen.

Die Gemeinde Stützengrün sammelt zunächst alle Wohnraumangebote, koordiniert diese mit der Landkreisverwaltung und kümmert sich auch um die Möblierung, sofern die Wohnung/ Zimmer nicht oder nicht ausreichend möbliert sind. Es wird davon ausgegangen, dass der Wohnraum für mind. 3 Monate in Anspruch genommen wird.   

Weiterhin erfassen wir gern, wenn sich jemand als Helfer/ Betreuer engagieren möchte oder kann. Während der Flüchtlingskrise haben wir damit gute Erfahrungen gemacht.

Alle weiteren Informationen haben wir nach unserem derzeitigen Erkenntnisstand in der beigefügten Anlage ausgeführt. Sollten darüber hinaus noch Fragen bestehen, zögern Sie bitte nicht, uns diese wissen zu lassen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Alle aktuellen Informationen des Erzgebirgskreises sind im Übrigen unter https://www.erzgebirgskreis.de/landkreis/neuigkeiten/ukraine-hilfe abrufbar. 

 

Arbeit, Schule und Ausbildung

  • Angebot der Agentur für Arbeit zum Thema Arbeit und Ausbildung (mehrsprachig).

www.arbeitsagentur.de/ukraine

  • Für die Anmeldung ukrainischer Kinder und Jugendlicher an sächsischen Schulen wurde seitens des Landesamtes für Schule und Bildung ein Onlineanmeldeportal eingerichtet (mehrsprachig).

www.schulportal.sachsen.de/ukraine 

  • Das Welcome Center Erzgebirge ist die Servicestelle, die das perfekte Ankommen unterstützt. Wir sind Ihr Lotse im Behördendschungel. Wir kennen die richtigen Partner für Formalitäten, Wohnungssuche und Familienalltag, damit Sie sich im Erzgebirge bald heimisch fühlen. Auch Unternehmen unterstützt das Welcome Center Erzgebirge dabei, dass sich neue Mitarbeiter schnell in der Region zurechtfinden.

www.welcome-erzgebirge.de

  • Ukraine_Infos_1.0.pdf

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung ist wieder zu den üblichen Sprechzeiten für Sie geöffnet. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht mehr notwendig.

Allgemeinverfügungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

  • SMS_CoronaSchutzVO_29.04.22.pdf

Alle aktuellen Informationen und Allgemeinverfügungen finden Sie unter www.sms.sachsen.de oder www.coronavirus.sachsen.de

 

Informationen des Landratsamtes Erzgebirgskreis

ALLGEMEINVERFÜGUNG ZUR ABSONDERUNG FÜR POSITIV GETESTETE PERSONEN

Quarantäne endet in der Regel nach 5 Tagen.

Das Landratsamt Erzgebirgskreis hat eine neue Allgemeinverfügung "Absonderung von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen" erlassen, die seit dem 25. April 2022 gilt.
Auf Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wurden somit sachsenweit die Quarantäne- und Isolationsregeln angepasst.
Diese Allgemeinverfügung des Erzgebirgskreises umfasst Regelungen zu Absonderung und ist abrufbar auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus.

Neuerungen gegenüber der vorangegangenen Allgemeinverfügung Absonderung:

Künftig ist die Beendigung der Absonderung für Corona-Infizierte bereits nach 5 Tagen möglich, wenn 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr notwendig. Wenn am 5. Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – maximal aber auf 10 Tage.
Nach einem positiven Testergebnis hat sich die betreffende Person eigenverantwortlich abzusondern (gemeinhin als Quarantäne bekannt). Es bedarf dafür keiner Anordnung oder Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Es wird dringend empfohlen, dass sie ihre engen Kontaktpersonen selbständig informieren.
Für alle Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne vollständig.
Ein Quarantäne-Rechner in Form einer Excel-Datei stellt die Landkreisverwaltung auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus zur Verfügung. Der Absonderungszeitraum nach der Allgemeinverfügung Absonderung ist weiterhin bindend und kann unterstützt durch den Quarantäne-Rechner eigenständig ermittelt werden.
Um den Eintrag von Infektionen in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen zu vermeiden, müssen Personen, die in der Pflege, medizinischen Versorgung oder Eingliederungshilfe arbeiten, bei Wiederaufnahme der Tätigkeit einen negativen Test (Fremdtestung; Schnell- oder PCR-Test) vorlegen. Dieser Testnachweis muss jedoch nur vorgelegt werden, wenn die Arbeit vor dem oder am zehnten Tag der Absonderung aufgenommen wird.
Alle Regelungen für die Absonderung von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.

 

Beantragung Onlinewahlschein

Für die am 12.06.2022 stattfindende Wahl des Landrates ist nunmehr die Beantragung eines Wahlscheines für die Briefwahl auch online möglich. Hierzu klicken sie bitte nur auf den unten stehenden Link und sie werden entsprechend weitergeleitet.

Antrag Briefwahlunterlagen

Weiterhin ist es möglich, über den auf der Ihnen zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten QR-Code einen entsprechenden Antrag online zu stellen. 

Verkehrsbehinderungen

Die Gemeindeverwaltung Stützengrün informiert darüber, dass es aufgrund von Straßenbaumaßnahmen im Gemeindegebiet zu Behinderungen/Sperrungen kommt:

Schulstraße

Ab Montag den 09.05.2022 kann der 1. Bauabschnitt der Schulstraße wieder regulär befahren werden. Die derzeitige Sperrung wird bis dahin aufgehoben. Mit selbigem Datum beginnt der 2. Bauabschnitt unter Vollsperrung vom Parkplatz Schule bis zur Schulstraße Hausnummer 14. Der Busverkehr wird vorerst die Behelfshaltestelle auf dem Gelände Pätzold weiter bedienen. Die Inbetriebnahme der regulären Bushaltestellen Taubenhaus und Grundschule erfolgt nach Fertigstellung aller Gehwege zu einem späteren Zeitpunkt. Entsprechende Abstimmungen sind mit dem RVE erfolgt. Über die Wiederaufnahme des regulären Busverkehrs werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Schönheider Straße S277

Ab Montag, 11.04.2022, erfolgt eine Ausweitung der Vollsperrung Schönheider Straße. Da teile des Neuheider Weges mit der Verlegung der Gasleitung betroffen sind, wird die Vollsperrung ab der Auffahrt zum Kuhberg bis einschließlich Zufahrt Neuheider Weg sowie Teilbereiche des Neuheider Weges mit erfasst. Damit ist der Neuheider Weg von der Schönheider Straße nicht mehr befahrbar.
Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis zur 22. KW. Die Umleitungen sind entsprechend ausgewiesen. Die Zu- und Abfahrt ist für die Anwohner bis zur Baustelle frei.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ortsübliche Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stützengrün zum Bebauungsplan "Wohngebiet Schulstraße/Bergstraße" (Stand April 2022)

  • Bekanntmachung_Flaechenutzungsplan.pdf
  • 2022_04_14_AEnderung_4_FNP.pdf
  • 2022_04_14_Begruendung_FNP_4._AEnderung.pdf

Ortsübliche Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan "Wohngebiet Schulstraße/Bergstraße" (Stand April 2022)

  • Bekanntmachung_Bebauungsplan.pdf
  • 2022_04_14_Begruendung_Schulstrasse_Bergstrasse.pdf
  • 2022_04_14_Vorentwurf_Schulstrasse_Bergstrasse.pdf

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Verbrauchermarkt Stützengrün“ Gemeinde Stützengrün

  • Bekanntmachung_Entwurf_vorhabensbezogener_Bebauungsplan.pdf
  • Lageplan_02-2022.pdf

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stützengrün für den Bereich Gewerbegebiet und Verbrauchermarkt Stützengrün

  • Bekanntmachung_3._AEnderung_Flaechennutzungsplan.pdf
  • UEbersichtslageplan_02-2022_3._AEnderung_FNP.pdf

Öffentliche Ausschreibung Alte Fahrzeughalle Feuerwehr

  • OEffentliche_Ausschreibung_Alte_Fahrzeughalle_Feuerwehr.pdfAllen Interessenten wird hiermit die Möglichkeit gegeben, bei der Gemeindeverwaltung bis zum 13.05.2022 Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden. bei bedarf kann in der Gemeindeverwaltung Stützengrün, Zimmer 7, während der Öffnungszeiten zu sonstigen bekannten grundstücken angefragt werden.

Information zur Neuberechnung der Grundsteuer

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.

Für die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) vom Eigentümer eine Steuerklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, ist der Erbbauberechtigte erklärungspflichtig.

Alle weiteren Informationen finden sie hier.

  • SMF_Flyer_DieneueGrundsteuer.pdf

Neu ab 2022 - Ambulant betreute Wohngemeinschaft

  • Flyer_DIN_lang_Wohngemeinschaft.pdf

Antrag Umschreibung Fahrerlaubnis

  • Antrag Umstellung Jahrgänge 1953 -1958
  • Antrag Umstellung Jahrgänge 1959 - 1964

Quartiersarbeit einmal anders

Mutmachfilm der AWO Erzgebirge

https://www.youtube.com/watch?v=yD2-9rw6YC0&feature=emb_logo

  • Hilfsangebot.pdf

Die Deutsche Bürstenregion

Imagefilm "Die Deutsche Bürstenregion"

https://www.youtube.com/watch?v=jhvCd4VgC5Y

Azubivideo "Die Deutsche Bürstenregion"

https://www.youtube.com/watch?v=9HwzVFtC9EQ

Gemeindeanzeiger 2022

  • Gemeindeanzeiger Mai 2022
  • Gemeindeanzeiger April 2022
  • Gemeindeanzeiger März 2022
  • Gemeindeanzeiger Februar 2022
  • Gemeindeanzeiger Januar 2022
Regionalmanagement Erzgebirge
Erlebnisheimat Erzgebirge