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25.05.2020
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Sachsens Richterschaft im Schnitt 55,3 Jahre alt

(MT) DRESDEN: Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat gefordert, dass alles unternommen werden muss, um rechtzeitig qualifizierte Juristinnen und Juristen in Sachsen auszubilden und ihnen Anreize für eine Tätigkeit im Freistaat zu bieten. Laut Angaben des Justizministeriums benötige Sachsen zwischen 2021 und 2030 insgesamt 1.134 neue Volljuristinnen und Volljuristen im Richteramt und außerhalb.
Zur Altersstruktur der Richterinnen und Richter der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Rico Gebhardt: "Der heutige Zustand geht nicht zuletzt auch auf den Elitentausch nach 1990 zurück. Das Durchschnittsalter der sächsischen Richterinnen und Richter ist besorgniserregend hoch: Es liegt an den Sozialgerichten bei 52,5 Jahren, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit bei 53,6 Jahren, in der Finanzgerichtsbarkeit bei 54,1 Jahren, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei 55,8 Jahren und in der Arbeitsgerichtsbarkeit sogar bei 59,1 Jahren. Insgesamt sind die Richterinnen und Richter in Sachsen im Durchschnitt 55,3 Jahre alt. In der Arbeits- und in der Finanzgerichtsbarkeit gibt es keine einzige Richterin und keinen einzigen Richter unter 48!"