(MT) DRESDEN: Sachsen unterstützt gemeinnützige Träger aus den Bereichen Energie, Klimaschutz, Umwelt, Land- und Forstwirtschaft sowie Nachhaltigkeit, die durch die Corona-Pandemie eine Deckungslücke bei den allgemeinen Betriebskosten erfahren haben. Die Förderung soll insbesondere zur Existenzsicherung der Verbände und Vereine dienen. Zur Deckung der allgemeinen Betriebskosten können die Träger eine einmalige Zuwendung von bis zu 10.000 Euro erhalten. In besonders begründeten Fällen kann die Zuwendung bis auf 20.000 Euro erhöht werden. Förderungen unter 1.000 Euro werden nicht gewährt.