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16.04.2020
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Neue Bestimmungen für Pendler aus Tschechien

(MT) ANNABERG-BUCHHOLZ: Die Zahl ausländischer Beschäftigter hat im Erzgebirgskreis im vergangenen Jahr zugenommen. Ende 2019 gingen 4.359 Menschen aus unterschiedliche Herkunftsländern in der Region einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Mehr als die Hälfte von ihnen kamen aus Tschechien. Aktuell gibt es laut Arbeitsagentur im Erzgebirge 2.207 tschechische Grenzpendler. Die Corana-Krise macht auch vor der Ein- und Ausreise an der deutsch-tschechischen Grenze nicht halt.
Seit Dienstag gelten für die neue Bestimmungen. Anfangs gab es Probleme auf den Straßen. An den Grenzübergängen – wie auf der B 174 bei Reitzenhain – staute sich der Verkehr kilometerweit (Bild). Autofahrer mussten Stunden warten.
Reguläre Berufspendler können die Grenze laut der neuen Bestimmungen zum Zwecke der Arbeitsausübung nur in Abständen von mindestens 14 Tagen überschreiten. Die Pendlerbestätigung des deutschen Arbeitgebers ist als Nachweis beim Grenzübertritt vorzulegen. Bei anschließender Rückkehr nach Tschechien ist zunächst eine obligatorische 14-tägige Quarantäne abzuleisten. Hierzu muss bei einer erneuten Ausreise nach Deutschland ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Eine Ausnahmeregelung existiert für Arbeitskräfte im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen, in Rettungsdiensten und in Betrieben und Einrichtungen kritischer Infrastruktur. Diese sind von der Pflicht einer 14-tägigen Quarantäne befreit, sofern die regelmäßige Grenzüberquerung innerhalb von weniger als 14 Tagen erfolgt. (Bildquelle: Bernd März)