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10.03.2020
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Ohne Arztbesuch zur Krankschreibung

(SvS) BERLIN: Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband am Montag in Berlin verständigt. Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen. Diese Vereinbarung gilt ab sofort und zunächst für vier Wochen. Dennoch kann der Arzt entscheiden, ob er den Patienten vor einer Krankschreibung sehen möchte. Damit soll auch ein Missbrauch dieser Regelung vorgebeugt werden.