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23.01.2020
| Wirtschaft |

IHK über dubiose Mails

(MT) CHEMNITZ: Von der Organisation Transparenzregister e.V. i. G. wurden bundesweit Unternehmen per E-Mail angeschrieben. Die Adressaten wurden aufgefordert, sich unter der Webseite der Organisation in das Transparenzregister einzutragen.
"Richtig ist zwar, dass sich u.a. GmbHs oder OHGs in das Transparenzregister eintragen müssen. Dieses wird jedoch vom Bundesverwaltungsamt unter der Webseite www.transparenzregister.de geführt", erklärt Julian Kohl, Justitiar der IHK Chemnitz, Regionalkammer Plauen.
Bei der E-Mail der Organisation handelt es sich somit nur um das Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages. Eine Pflicht der Unternehmen zu Eintragung bei dieser Organisation, wie in der Mail suggeriert, besteht indes nicht, so der Jurist weiter. Leider tritt diese Art von dubiosen Angeboten immer wieder auf. Zwischenzeitlich haben die Anbieter Ihre Webseite geändert. In einer neuerlichen Mail behauptet die Organisation, man biete eine Dienstleistung im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft an. Auch dies hält der Jurist der IHK Chemnitz für mehr als fragwürdig. Zum einen sei der Verein am 21.01.2020 nicht im Vereinsregister auffindbar gewesen. Zum anderen deuten die AGB der Organisation nach wie vor auf ein Gewerbe hin. Zudem ist nach Angaben von Herrn Kohl nach wie vor unklar, welche Leistung der "Verein" überhaupt erbringt.
Die Registrierung im Transparenzregister für die Verpflichteten ist kostenfrei. Nach der aktuellen Gebührenordnung fällt derzeit lediglich eine jährliche Gebühr für die Führung des Transparenzregisters i.H.v. 2,50 Euro an. Allen Unternehmen kann man insoweit nur raten, derartige Offerten genau zu überlegen. Dennoch sollten alle Unternehmen prüfen, ob sie einer möglichen Pflicht zur Eintragung in das Transparenzregister nachkommen müssen.