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24.09.2019
| Politik |

Mehr Geld für Investitionen bei Feuerwehren

(MT) DRESDEN: Eine Neufassung der Richtlinie zur Förderung der Feuerwehr im Freistaat Sachsen wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten und das bisher geltende Regelwerk aus dem Jahr 2015 ablösen. Inhalt ist insbesondere die Anhebung der Förderbeträge für den Bau von Feuerwehrhäusern und für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Darüber hinaus kann künftig in breiterem Umfang die Beschaffung von Hard- und Software für den effektiveren Feuerwehreinsatz oder die normgerechte Ertüchtigung von Feuerlöschteichen gefördert werden. Zudem können Kommunen bei der Zusammenlegung von mindestens zwei Feuerwehrhäusern in Zukunft höhere Zuschüsse erhalten.
Im Kern dient die Richtlinienanpassung dem Ausgleich von Preissteigerungen beim Bau von Feuerwehrhäusern oder der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. So haben sich seit der letzten Anpassung im Jahr 2015 die durchschnittlichen Kosten für den Bau eines Feuerwehrhauses mit zwei Stellplätzen um etwa 16 Prozent erhöht. Auch der Anschaffungspreis eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges vom Typ »HLF 10« ist seitdem um rund 15 Prozent gestiegen. Das »HLF 10« gehört inzwischen zur Grundausstattung jeder Feuerwehr in Sachsen. (Bildquelle: KJ-Archiv)