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Nachrichten KabelJournal

27.07.2018
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Schöpfverbot an Gewässern im Erzgebirgskreis

(MT) ANNABERG-BUCHHOLZ: Im Erzgebirgskreis gilt ein Schöpfverbot. Wie die Untere Wasserbehörde des Erzgebirgskreises darauf hinweist, ist es strengstens untersagt, an Gewässern Wasser mittels Pumpvorrichtungen zu entnehmen. Auch das im Regelfall zulässige Schöpfen mit Handgefäßen – sogenannter Gemeingebrauch – sollte unterbleiben.
Wegen der anhaltenden Trockenheit sind die Wasserstände in den Gewässern des Erzgebirgskreises flächendeckend derzeitig sehr niedrig und die Abflüsse gering. Dadurch sind wasserabhängige Pflanzen und Tiere teilweise stark beeinträchtigt. Durch niedrige Wasserstände und steigende Wassertemperaturen sinkt der Sauerstoffgehalt des Wassers. Das mindert die Selbstreinigungskraft der Gewässer - es wachsen vermehrt Algen, Fische und Kleinstlebewesen sterben. Abpumpen, Ableiten bzw. teilweise sogar Schöpfen von Wasser aus den Bächen verschärft diese Situation. (Bildquelle: KJ-Archiv)