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Nachrichten KabelJournal

20.07.2018
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Jugendämter schalten Familiengericht ein

(MT) KAMENZ: Für Kinder und Jugendliche haben die Jugendämter in Sachsen 2017 in Folge einer Gefährdung des Kindeswohls insgesamt 2.312 Maßnahmen beim Familiengericht nach § 1666 Absatz 3 BGB eingeleitet, 471 mehr als im Jahr zuvor.
Diese waren u. a. darauf zurückzuführen, dass die Personensorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage waren, die Gefahr für das Kind abzuwenden oder einer Inobhutnahme widersprachen. (Quelle: Stat. Landesamt)