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Nachrichten KabelJournal

21.06.2018
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Zoll überprüft HOGA-Gewerbe

(SvS) ERFURT / ERZGEBIRGE: Bei einer Schwerpunktprüfung im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe überprüften über 100 Bedienstete des Hauptzollamtes Erfurt am 8. Juni rund 500 Arbeitnehmer in Südwestsachsen und Thüringen und führten mehr als 70 Geschäftsunterlagenprüfungen durch. Dabei stellten die Zöllnerinnen und Zöllner über 50 Unregelmäßigkeiten fest. In 20 Fällen ergaben die verdachtsunabhängigen Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Anhaltspunkte dafür, dass Arbeitnehmer den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde nicht bezahlt bekommen. In 13 Fällen erbrachten die Prüfungen Hinweise, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet haben. In sechs Fällen besteht der Verdacht, dass ausländische Staatsangehörige ohne die notwendige Erlaubnis beschäftigt wurden. In weiteren zehn Fällen konnten die Arbeitnehmer ihre Arbeitszeitnachweise nicht vorlegen oder aber die Arbeitgeber kamen ihren sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten nicht nach. Außerdem trafen die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt bei ihren Kontrollen insgesamt vier Personen an, die Sozialleistungen beziehen, ihre Tätigkeit jedoch nicht vor Arbeitsbeginn beim zuständigen Leistungsträger, dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit, angemeldet hatten. Die Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung hauptsächlich in Gastrobetrieben statt. (Bild: Symbolfoto)