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17.06.2018
| Politik |

Kindergeldanspruch nachweisen

(SvS) CHEMNITZ / ANNABERG-BUCHHOLZ: Mit dem Ende der Schulzeit können sich Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben. Denn in den nächsten Monaten beginnt für viele Jugendliche ihre Ausbildung, ihr Studium oder sie besuchen eine weiterführende Schule. Damit es weiter Kindergeld gibt, müssen Nachweise eingereicht werden. Darüber informierte jetzt die Arbeitsagentur Annaberg-Buchholz.
Dazu sagte Sylvio Herzog, Leiter der Familienkasse Sachsen: "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Familienkasse helfen Familien. Das gelingt mit der Zahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag. Fast eine halbe Millionen Familien in Sachsen erhalten von der Familienkasse jeden Monat Kindergeld. Damit die Kasse für ein volljähriges Kind das Kindergeld auch nach Ende der Schulausbildung weiterzahlen kann, benötigen wir die Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder den Besuch einer weiterführenden Schule. Hier genügt schon eine Kopie des Lehrvertrags, der Immatrikulationsbescheinigung oder einer Schulbescheinigung." Wichtig sei, der Familienkasse die Pläne nach Schulende mitzuteilen, zum Beispiel, wenn ein Kind noch auf der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz ist. Die entsprechenden Formulare stehen im Online-Formulardienst unter www.familienkasse.de zur Verfügung. Informationen gibt es auch unter der kostenfreien Servicenummer Tel: 0800 4 5555 30.