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Nachrichten KabelJournal

16.06.2018
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Mehr "Körperverletzung im Amt"

(SvS) DRESDEN: Körperverletzung im Amt ist der häufigste Grund für strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete - mit steigender Tendenz. Betraf das in 2013 noch 218 von insgesamt 667 Ermittlungsverfahren, wurden 2017 mittlerweile 329 von insgesamt 735 Ermittlungsverfahren aus diesem Grund eingeleitet. Das hatte Enrico Stange, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für Innenpolitik, auf seine Anfrage hin erfahren. Weitere Schwerpunkte seien demnach Nötigung und Strafvereitelung im Amt. Darauf folgten Straftatbestände wie Freiheitsberaubung, Verfolgung Unschuldiger und Falsche Verdächtigung.
Allerdings würden die meisten Verfahren meist sofort eingestellt, weil die Ermittlungen nicht genug Anlass zur Anklageerhebung bieten. 2017 in 505 Verfahren, wobei noch 169 Verfahren unerledigt waren.
Die wenigsten beschuldigten Polizeibeamten kommen wirklich vor den Kadi kommen, moniert Stange. Offenbar bestehe seitens der Justiz eine größere Neigung, Verfahren gegen Polizeibedienstete von vornherein einzustellen. Um das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Institutionen zu sichern, soll seiner Meinung nach eine unabhängige Ombudsstelle für die Polizei eingerichtet werden sowie die Kennzeichnungspflicht für Polizeibedienstete gelten. Derzeit seien die Bürger gegenüber Polizeibediensteten in diesem Zusammenhang schlechter gestellt. Aufklärung liege aber im Interesse aller Beteiligten, auch der Polizeibediensteten. (Bild: Symbolfoto)