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15.03.2018
| Politik |

Krauß für Werbeverbot

(MT) SCHWARZENBERG/BERLIN: Der erzgebirgische CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß hat sich für die Beibehaltung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ausgesprochen. "Menschenwürde und Lebensrecht stehen dem Ungeboren von Anfang an zu und begründen eine Schutzpflicht des Staates", so Krauß. Dieser Gedanke fehle in den Anträgen zur Aufhebung oder Einschränkung des Werbeverbotes. Abgeordnete von Linke, SPD, Grüne und FDP fordern ein Ende des Werbeverbotes.
Der Beratung der Schwangeren komme im Schutzkonzept des Staates eine zentrale Rolle zu, so Krauß. Sie soll zu einer Entscheidung für das Kind ermutigen und Hilfen aufzeigen. Die Entscheidung der Mutter werde respektiert. Dadurch sei die Beratung ergebnisoffen, sagte Krauß. Diese Beratung zum Leben sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die verfassungsrechtliche Voraussetzung dafür, dass auf strafrechtliche Sanktionen verzichtet werden könne. Sie dürfe aber nicht durch gegenläufige Werbung konterkariert werden.
Schwangere hätten ungehinderten Zugang zu Informationen auf vielen neutralen und seriösen Internetseiten, die unter anderem von staatlichen Stellen, Krankenkassen und Beratungseinrichtungen bereitgestellt werden.
Das Werbeverbot verbiete lediglich denjenigen Personen Informationen öffentlich bereitzustellen, die selbst am Schwangerschaftsabbruch verdienten, so der Christdemokrat. Die bisherige Rechtslage sollte nicht verändert werden. (Bildquelle: KJ-Archiv)