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28.03.2024
| Politik |

Nur wenige Extremismus-Fälle bei Polizei und SMI

(SvS) DRESDEN: Von Juli bis Dezember 2023 sind im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern sechs neue Sachverhalte mit extremistischem Bezug bekannt geworden, die zur Einleitung einer Prüfung dienst- oder arbeitsrechtlicher Maßnahmen führten. Das geht aus dem halbjährlichen Lagebericht der Koordinierungsstelle für Extremismusprävention und -bekämpfung, kurz »KostEx«, hervor, den Innenminister Armin Schuster (Bild) in dieser Woche im Kabinett vorgestellt hat. Dazu sagte er: "Auch diese wenigen Fälle sind nicht zu tolerieren! Mit den halbjährlichen ‚KostEx‘-Berichten bieten wir größtmögliche Transparenz. Für Extremismus ist im öffentlichen Dienst überhaupt kein Platz. Die kleine Fallzahl muss auch ins Verhältnis zu 18.100 Beschäftigten im Innenressort des Freistaats gesetzt werden."
Die sechs neuen Sachverhalte beziehen sich auf sechs Personen, ausschließlich Bedienstete der sächsischen Polizei und standen im Zusammenhang mit Rassismus, Ausländer- und Fremdenfeindlichkeit sowie einem Verdacht der Verharmlosung des Nationalsozialismus, dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie der Zugehörigkeit zur Szene der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter. Gegen drei der betreffenden Personen läuft ein Entlassungsverfahren, gegen die anderen drei Disziplinar- bzw. sonstige dienstrechtliche Verfahren. Vier der sechs Verdachtsfälle gingen mit Beiträgen oder Äußerungen in den sozialen Medien einher. Hinweise zu extremistischen Netzwerken gäbe es bislang weiterhin nicht.
Seit dem 1. Januar 2017 registriert die »KostEx« Fälle von Extremismus im Geschäftsbereich des Innenressorts. Insgesamt 85 Verfahren zur Prüfung dienst- oder arbeitsrechtlicher Maßnahmen sind seither gegen 80 Bedienstete eingeleitet worden – 49 Verfahren sind bereits abgeschlossen: In 31 Fällen erfolgten Disziplinarmaßnahmen oder sonstige dienst- bzw. arbeitsrechtliche Maßnahmen, darunter sieben Entlassungen. 17 Verfahren wurden eingestellt, da sich der Verdacht der Dienstpflichtverletzung nicht bestätigt hatte. In 36 Fällen dauert die Prüfung aktuell an.
Zu den 85 Prüffällen wurden insgesamt 41 strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet, von denen 29 bereits beendet wurden – drei endeten mit einem Strafbefehl, zwei mit Freispruch und 24 Verfahren wurden eingestellt.