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16.02.2022
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Versandte Straftaten

(SvS) ERFURT: Bei der Kontrolle in einem Paketzentrum stellten Zöllner des auch für den Erzgebirgskreis zuständigen Hauptzollamtes Erfurt in fünf Fällen Verstöße gegen das Arzneimittel-, Sprengstoff-, Pflanzenschutz- und Tabaksteuergesetz fest.
Die Zöllner entdeckten neben 6.481 Stück Zigaretten und 75 Ampullen und 250 Tabletten mit Dopingmitteln, auch einen halben Liter Pflanzenschutzmittel sowie 15 Kilogramm Pyrotechnik.
Gleich vor Ort leiteten die Beamten insgesamt fünf Strafverfahren ein und stellten die Waren sicher.
Neben der Überwachung des Warenverkehrs mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, wie z.B. Tabak, kontrolliert der Zoll auch die Einhaltung des Sprengstoffgesetztes und wirkt bei der Überwachung des Transports von Pflanzenschutzmitteln innerhalb der EU mit. Daneben verhindern Zöllner mit ihren Kontrollen den gefährlichen Missbrauch von Arznei- und Dopingmitteln. Sowohl die Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel, unzulässiger Pyrotechnik, als auch von Pflanzenschutzmitteln ist nach den Vorschriften des Arzneimittel-, Sprengstoff- bzw. des Pflanzenschutzgesetzes verboten und strafbar. Dies gilt auch beim Transport innerhalb der Europäischen Union. Auch der Versand von Tabakwaren per Post ist nicht zulässig, wenn diese keine deutschen Steuerzeichen aufweisen.
Unter den Voraussetzungen des Zollverwaltungsgesetzes dürfen auch innerhalb der EU beförderte Sendungen kontrolliert werden. Kontrollen finden insbesondere dann statt, wenn in der Sendung vermutlich Waren enthalten sind, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen. Das Brief- und Postgeheimnis nach Art. 10 des Grundgesetzes ist in dieser Hinsicht eingeschränkt.