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22.10.2021
| Wirtschaft |

Änderung beim Saison-Kurzarbeitergeld

(MT) ANNABERG-BUCHHOLZ: Das Gerüstbauer-Handwerk ist ab der Schlechtwetterzeit 2021/22 uneingeschränkt in das Saison-Kurzarbeitergeld einbezogen. Dadurch ergeben sich einige Änderungen für diese Branche. Darauf macht sie Arbeitsagentur Annaberg-Buchholz aufmerksam.
Saison-Kurzarbeitergeld hilft den Betrieben des Baugewerbes in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März, Entgeltausfälle für ihre Beschäftigten auszugleichen. Dies trifft auf Unternehmen des Bauhauptgewerbes, des Gerüstbauerhandwerks, des Dachdeckerhandwerks sowie auf Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus zu. Saisonkurzarbeitergeld hat somit zwei positive Wirkungen. Zum einen vermeidet es die Arbeitslosigkeit der Beschäftigten, zum anderen sichert es dem Unternehmen die Fachkräfte.
Bisher galt für das Gerüstbauer-Handwerk eine Übergangsregelung. Diese endete nun aufgrund tarifvertraglicher Änderungen, mit denen das Gerüstbauer-Handwerk in die allgemeinen Regelungen zum Saison-Kurzarbeitergeld einbezogen wurde. Daraus ergeben sich für die Branche ab der nächsten Schlechtwetterzeit einige Veränderungen: Die Schlechtwetterzeit beginnt für alle Betriebe des Baugewerbes einheitlich am 1. Dezember und endet am 31. März. Bisher galt für den Gerüstbau der Zeitraum November bis März. Das Zuschuss-Wintergeld wird in Höhe von 2,50 Euro je ausgefallener Arbeitsstunde gezahlt, bisher waren es im Gerüstbau 1,03 Euro. Es erfolgt ebenfalls die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, was bisher nicht möglich war. Des Weiteren entfällt das Überbrückungsgeld als tarifvertragliche Leistung.
Fragen beantworten die Ansprechpartner im Arbeitgeber- Service unter der kostenlosen Servicerufnummer 0800 4555520.