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16.06.2021
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Hinweis zum Führerscheinumtausch

(MT) ANNABERG-BUCHHOLZ: Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis wird derzeit sehr stark mit dem Umtausch von Altführerscheinen konfrontiert. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass aktuell die Jahrgänge 1953 bis 1958 betroffen sind, die bis zum 19.01.2022 ihren alten Papierführerschein in einen Kartenführerschein tauschen müssen. Damit bei den Behörden keine Antragsflut für die neuen Führerscheine eingeht, sei eine Staffelung vorgesehen. Der Umtausch erfolgt für alle Führerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers. Führerscheine, die nach dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, sollen nach dem Jahr ihrer Ausstellung umgetauscht werden. Alle Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen erst mit Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Liegt das Geburtsjahr vor 1953, muss der Führerschein sogar erst bis zum 19.01.2033 umtauscht werden. Die Fahrerlaubnisbehörde bittet dringend darum, dass derzeit nur die betroffenen Jahrgänge 1953 bis 1958 einen Antrag stellen, da auf Grund der Vielzahl von Anträgen alle nichtbetroffenen Anträge abgewiesen werden müssen. (Bildquelle: KJ-Archiv)