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Nachrichten KabelJournal

29.03.2021
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Stallpflicht im gesamten Erzgebirgskreis

(MT) ANNABERG-BUCHHOLZ: Aufgrund der Geflügelpest gilt nunmehr im gesamten Erzgebirgskreis eine Stallpflicht. Geregelt wird die sogenannte Aufstallpflicht in einer Allgemeinverfügung des Erzgebirgskreises. Die Gefahr sei nunmehr sehr hoch.
Wenn in einem Hausgeflügelbestand ein positiver Fall der Klassischen Geflügelpest auftritt, muss dieser komplett getötet werden. Deswegen sollte es im Sinne eines jeden Tierhalters sein, sein Geflügel vor einer Einschleppung zu schützen. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse müssen im gesamten Landkreis aufgestallt werden. Die Tiere können in einem geschlossenen Stall untergebracht werden. Es ist aber auch eine sogenannte Volierenhaltung erlaubt, dass bedeutet eine Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht. (Quelle Symbolbild: Pixabay)