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29.12.2020
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Kein Feuerwerk im öffentlichen Raum

(MT) ANNABERG-BUCHHOLZ: Das Landratsamt im Erzgebirgskreis hat am Montag (28.12.) mit Blick auf Silvester eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F2, F3, und F4 im öffentlichen Raum, insbesondere auf Straßen, Fußwegen und Plätzen sowie auf öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken untersagt. Sogenanntes "Tischfeuerwerk" (Feuerwerkskörper der Kategorie F1), das zur Verwendung in geschlossenen Bereichen und innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen ist, ist hiervon ausgenommen.
Darüber hinaus gelten die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in ihrer aktuell geltenden Fassung. Die Bürgerinnen und Bürger des Erzgebirgskreises werden darüber hinaus gebeten, angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens Kontakte, Reisen, Besuche und Einkäufe auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und auf die Einhaltung der allgemeingültigen Abstands- und Hygieneregeln zum eigenen Schutz und zum Schutz Anderer zu achten. (Bildquelle: KJ-Archiv)