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Nachrichten KabelJournal

02.11.2020
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Teil-Lockdown

(MT) ANNABERG-BUCHHOLZ: Die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung des Erzgebirgskreises ist mit Ablauf des 01.11.2020 außer Kraft getreten. Seit dem 02.11.2020 gilt die Verordnung des Sächsischen Sozialministeriums vom 30. Oktober 2020. Die darin festgelegten Einschränkungen entsprechen denen fast aller anderen Bundesländer und wurden unter der Bezeichnung "Teil-Lockdown" hinreichend kommuniziert.