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29.10.2020
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Stimmen zu Einschränkungen

(MT) CHEMNITZ/DRESDEN/LEIPZIG: Mit großem Erschrecken nehmen die Sächsischen Industrie- und Handelskammern die Verlautbarungen aus den noch laufenden Verhandlungen zu dem Covid-19-Einschränkungen auf, die sehr kurzfristig gelten sollen. Stark steigende Infektionen müssen mit bundesweit abgestimmten und vor allem wirksamen Maßnahmen eingedämmt werden. Vor dem Hintergrund, dass laut RKI das Infektionsgeschehen aktuell stark von privaten Treffen, Feiern und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen getrieben wird, sind für die sächsischen IHKs jedoch die generelle Schließungen von Freizeit-, Tourismus- und Gastronomiebetrieben sowie das Veranstaltungsverbot - sollte das so auch für Sachsen gelten - absolut nicht nachvollziehbar. Gerade diese Bereiche zeigten in den letzten Monaten, dass durch funktionierende Hygienekonzepte Infektionen vermieden wurden. Durch die Schließungen im Gastronomiebereich besteht zudem die Gefahr, dass sich noch mehr Feiern und Veranstaltungen in den schwer kontrollierbaren privaten Bereich verlagern.
"Um die wirtschaftlichen Auswirkungen zu begrenzen, müssen weitere Einschränkungen zuallererst konsequent auf die bekannten Infektionsherde zielen. Erst bei mangelndem Erfolg dieser Maßnahmen kann über weitere wirtschaftliche Beschränkungen und Schließungen diskutiert werden, welche vom Staat dann möglichst bürokratiearm kompensiert werden müssen", so Hans-Joachim Wunderlich, Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz und Sprecher der sächsischen IHKs.
Die im Frühjahr nach dem Ende des Lockdowns startende wirtschaftliche Erholung wurde bereits im 4. Quartal durch die steigenden Infektionszahlen abrupt ausgebremst. Den aktuell angekündigten Teil-Lockdown verkraften viele kontaktintensive Dienstleistungsbereiche angesichts anhaltender Umsatzeinbußen nicht.
Dr. Detlef Hamann, Vizepräsidenter des Landestourismusverbandes SACHSEN: "Bei allem Verständnis zu mehr Flexibilität im Handeln ist es nicht akzeptabel, dass ganze Branchen in Gruppenhaftung genommen werden. Zum Beispiel die Gastronomie und Hotellerie gehören auch nach Aussagen des Robert-Koch-Institutes nicht zu den Beschleunigern der Pandemie. Im Gegenteil: Viele Unternehmerinnen und Unternehmer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen täglich mit großem Engagement solide Schutzkonzepte um. Es gilt sogenannte "Schwarze Schafe" zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, aber nicht eine ganze Branche als solche zu behandeln."
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidungen sind daher dringend schnelle und unbürokratische Unterstützungen gefordert, um die Substanz und Vielfalt der Unternehmen, sowie Netzwerke zu erhalten.
"Jetzt werden schnelle Hilfen dringender denn je benötigt. Es geht um Perspektiven zum Überleben. Bei staatlich angeordneter Betriebsschließung müssen Entschädigungen schnell und unkompliziert ausgezahlt werden. Neben der Nutzung der Überbrückungshilfe II ist eine Verlängerung und Anpassung des Programms mindestens bis Mitte 2021 notwendig", fordert Dr. Detlef Hamann. Der Fokus muss auf die vielen Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen gerichtet werden. Dort belasten vor allem Verdienstausfälle über mehrere Monate die Substanz.
Ein weiteres wirksames Mittel ist aus Sicht des LTV SACHSEN eine bessere steuerliche Verlustrückrechnung. "Wenn die aktuellen Verluste mit den Gewinnen der vergangenen fünf Jahre steuerlich verrechnet werden könnten, wäre den Unternehmen geholfen", so der LTV-Vizepräsident. Bisher ist der steuerliche Verlustrücktrag lediglich für das Jahr 2019 zugelassen. Gleichzeitig ist dringend die Befristung für die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie aufzuheben.
Der Landessportbund Sachsen (LSB) bedauert die erneuten Einschränkungen für den Vereinssport aufgrund des dynamischen Pandemiegeschehens. Nach einem Beschluss von Bund und Ländern sollen ab dem 2. November voraussichtlich vier Wochen lang zahlreiche zusätzliche Infektionsschutz-Maßnahmen in Kraft treten – unter anderem auch die Schließung des Breitensportbetriebes.
LSB-Präsident Ulrich Franzen (Bild) äußert sich zur aktuellen Lage: "Das ist eine äußerst schmerzhafte Entscheidung, die unsere Mitgliedsorganisationen wieder vor große Herausforderungen stellt. Wir sind fest überzeugt von der gemeinschaftsstiftenden und vor allem gesundheitsfördernden Wirkung des Sports. Gerade jetzt halten wir es deswegen für besonders wichtig, sportliche Angebote unter den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen aufrechtzuerhalten. Da es jedoch eine gesellschaftliche Notwendigkeit zur radikalen Kontaktreduzierung gibt, wird natürlich auch der organisierte Sport den gesetzlichen Auflagen Folge leisten müssen. Wir appellieren deswegen schweren Herzens an unsere Mitgliedsorganisationen: Bitte werdet eurer Verantwortung gerecht und stellt den Vereinssport für den angegebenen Zeitraum erneut ein!"
Der Landessportbund Sachsen vertritt als Dachverband des organisierten Sports im Freistaat knapp 4.500 Vereine mit mehr als 675.000 Mitgliedern. In Anbetracht der außerordentlich hohen organisatorischen und wirtschaftlichen Belastung, mit der ein Großteil der LSB-Mitgliedsorganisationen seit Beginn der Corona-Pandemie zu kämpfen hat, kündigt der Verband an, sich weiter verstärkt für staatliche Hilfen für den organisierten Sport in Sachsen einzusetzen. Als ersten Schritt fordert der Landessportbund eine Verlängerung der Soforthilfe-Förderrichtlinie in das Jahr 2021. Die vom Sächsischen Staatsministerium des Innern erlassene Richtlinie ermöglicht es LSB-Mitgliedsvereinen, die durch die Corona-Maßnahmen unverschuldet in ihrer Existenz bedroht sind, einmalig Soforthilfe-Zahlungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro zu beantragen. (Bildquelle: LSB)