Bürgerstiftung StützengrünGrüne Wälder, saftige Wiesen....

33. Stützengrüner Musikwoche

vom 26.04. - 04.05.2024

Kommune des Jahres 2023 Sachsen

Stützengrün gewinnt den ...

Bürgerstiftung Stützengrün

"Anstiften zum Stiften gehen"

Grüne Wälder, saftige Wiesen....

einfach e bissl Haamit ...

Nachrichten KabelJournal

12.10.2020
| Politik | Sonstiges |

Zahlreiche Beschränkungen im Erzgebirgskreis

(SvS) ANNABERG-BUCHHOLZ: Nachdem der Schwellenwert von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner am Montag bei 67 Betroffenen lag (7-Tage-Inzidenz), hat Landrat Frank Vogel eine Allgemeinverfügung für den Erzgebirgskreis angekündigt. Sie werde im Laufe des Nachmittags veröffentlicht. Nach ersten Angaben in einer Pressekonferenz werden private Zusammenkünfte im häuslichen Umfeld auf maximal 25 Personen begrenzt. In geschlossenen öffentlichen Räumen dürfen sich höchstens 50 Personen befinden. Nur 100 Menschen dürfen sich im privaten Umfeld gemeinsam unter freiem Himmel treffen. Dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen nicht eingehalten werden kann, müssen die Personen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Vogel appellierte vor der Presse insbesondere an Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Regeln wieder strikter einzuhalten und zu kontrollieren. Gleiches gelte für alle Kulturangebote.
Zusammenkünfte und Versammlungen im öffentlichen Raum werden auf 250 Personen begrenzt. Bei Großveranstaltungen und Sportveranstaltungen mit Publikum dürfen höchstens 500 Personen zusammenkommen.
Scharf restriktiert werden Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern. An einem Tag darf aktuell nur noch ein naher Angehöriger als Besucher empfangen werden. Die Einrichtungen könnten jedoch auch darüberhinausgehende Regelungen für ihr Haus erklären.
Als "Risikogebiet", mit entsprechenden weiteren Einschränkungen hinsichtlich Reisen, ist der Erzgebirgskreis aktuell noch nicht eingestuft. Allerdings, so Abteilungsleiter Frank Reißmann, seien unnötige Reisen ohnehin aktuell kritisch zu bewerten. Wer in der aktuellen Situation zum Privatvergnügen verreise, handle hochgradig verantwortungslos. Vogel und Reißmann appellierten außerdem noch einmal an die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen. Es gelte nach wie vor, soziale Kontakte auf das unbedingt Notwendige einzuschränken.