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25.08.2020
| Politik |

Künftig Strafe für Maskenverweigerer

(SvS) DRESDEN: Größere Veranstaltungen könnte es geben, wer beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln keinen Mundschutz trägt, kann bestraft werden. Am Dienstag haben Sachsens Sozialministerin Petra Köpping und Innenminister Roland Wöller auf einer Pressekonferenz die Eckpunkte für eine neue Corona-Schutz-Verordnung vorgestellt. Demnach könnte es ab dem Monatswechsel wieder Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern geben, wenn es dafür ein Hygienekonzept gibt. Das muss von den Gesundheitsämtern genehmigt sein. Und es birgt große Hürden. Unter anderem müsse, so die Ministerin, eine datenschutzgerechte und datensparsame Kontaktnachverfolgung möglich sein. Wie und ob das bei großen Events möglich sein wird, bleibt abzuwarten. Außerdem darf der 7-Tage-Wert an Neuinfektionen in der Region nicht mehr als 20 pro 100.000 Menschen betragen.
Weiter warten müssen allerdings diejenigen, die einmal wieder in Clubs. Diskotheken, Dampfsaunen und -bäder gehen wollen. Gibt es keine Aktualisierung oder eine neue Verordnung zwischendurch, bleiben sie noch bis mindestens 2. November 2020 geschlossen. Bis dahin gelten die neuen Regelungen, die ab dem 1. September in Kraft treten.
Ab dann sei es auch möglich, renitente Maskenverweigerer zur Kasse zu bitten, hieß es zur Pressekonferenz. Das Nichttragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt dann als Ordnungswidrigkeit. Und zwar auch dann, wenn der Schutz nicht ordnungsgemäß, also über Mund und Nase, getragen wird. 60,- Euro kostet das Vergehen. Allerdings: Anzeigen deswegen dürften nur die Polizei oder die Ordnungsbehörden verfassen. Laut Köpping soll damit ein Zeichen gesetzt werden. Es gehe ihr nicht in erster Linie ums Bestrafen. Treffen soll es nicht in erster Linie die, die ihre Bedeckung einfach nur vergessen haben aufzusetzen, sondern mehr die Generalverweigerer.