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09.07.2020
| Sonstiges |

Schwarzenberg übernimmt Leistung

(SvS) LAUTER-BERNSBACH: Ab 01.08.2020 werden Anträge gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung für das Stadtgebiet Lauter-Bernsbach bei der Stadtverwaltung Schwarzenberg entgegengenommen und im Auftrag der Nachbarstadt bearbeitet. Das hatten die Stadträte beider Kommunen beschlossen. Die Bürgermeister Thomas Kunzmann und Heidrun Hiemer haben nun am 07.07.2020 mit ihrer Unterschrift die Zusammenarbeit bekräftigt. Die örtliche Zuständigkeit bezieht sich auf die Ortsstraßen der Stadt Lauter-Bernsbach. Verkehrsrechtliche Anordnungen oder Sondernutzungen des öffentlichen Straßenraums, wie Straßeneingriffe, Gerüst aufstellen, Baumaßnahmen usw. können dann im Ordnungsamt der Stadt Schwarzenberg beantragt werden oder werden dorthin zur Bearbeitung weitergeleitet.
Aktuell laufen die organisatorischen Vorbereitungen im Schwarzenberger Rathaus. In der letzten Juliwoche soll es aus dem Rathaus Details zu den Antragsverfahren geben. Bis Ende Juli erfolgt die Bearbeitung noch in der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach. Für die Kreis-, Staats- und Bundesstraßen im Stadtgebiet Lauter-Bernsbach ist weiterhin die Verkehrsbehörde des Erzgebirgskreises zuständig.