Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Stützengrün ist bemüht, ihre Webseite in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.stuetzengruen.de.
 

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei. Entsprechende Anpassungen wurden bereits im letzten Quartal 2022 und ersten Quartal 2023 vorgenommen.

Wir haben weiterhin die Absicht, die Barrierefreiheit gemäß den gesetzliche Anforderungen in der weiteren Zukunft zu verbessern.
 

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 14.11.2023 erstellt.
 

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Webseite auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

Gemeindeverwaltung Stützengrün
Hübelstraße 12
08328 Stützengrün
Tel. 037462/6540
E-Mail: info(at)stuetzengruen.de

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche
Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
 

Durchsetzungsverfahren

Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseite und mobilen Anwendung gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.

Kontakt:

Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon: 0351 564 10713
Telefax: 0351 564 10999
E-Mail: durchsetzungsstelle(at)sk.sachsen.de
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de

  • Erklärung zur Barrierefreiheit340 KB

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung für den Betrieb gewerblicher Art "Route169"

  • Satzung-Route169_BekMach_20250625_sign.pdf

Ortsübliche Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022

  • Ortsuebliche_Bekanntmachung_JAB_2022.pdf
  • JA2022_Bericht_20250513_sign.pdf
  • JA2022_Pruefungsbericht_20250528_sign.pdf

Baustelleninformation für das Jahr 2024

  • Baustelleninformation_2024.pdf

Antrag Umschreibung Fahrerlaubnis

  • Antrag Umstellung Jahrgänge 1953-1964
  • Antrag Umstellung Jahrgänge 1965-1970

Quartiersarbeit einmal anders

Mutmachfilm der AWO Erzgebirge

https://www.youtube.com/watch?v=yD2-9rw6YC0&feature=emb_logo

  • Hilfsangebote im Alter (PDF)

Die Deutsche Bürstenregion

Imagefilm "Die Deutsche Bürstenregion"

https://www.youtube.com/watch?v=jhvCd4VgC5Y

Azubivideo "Die Deutsche Bürstenregion"

https://www.youtube.com/watch?v=9HwzVFtC9EQ

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