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Raststätte Waldhummel

Rita Eißmann
Am Hohen Stein 22a
08328 Stützengrün OT Lichtenau
037462 4477
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Beantragung Onlinewahlschein

Für die am 12.06.2022 stattfindende Wahl des Landrates ist nunmehr die Beantragung eines Wahlscheines für die Briefwahl auch online möglich. Hierzu klicken sie bitte nur auf den unten stehenden Link und sie werden entsprechend weitergeleitet.

Antrag Briefwahlunterlagen

Weiterhin ist es möglich, über den auf der Ihnen zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten QR-Code einen entsprechenden Antrag online zu stellen. 

Verkehrsbehinderungen

Die Gemeindeverwaltung Stützengrün informiert darüber, dass es aufgrund von Straßenbaumaßnahmen im Gemeindegebiet zu Behinderungen/Sperrungen kommt:

Schulstraße

Ab Montag den 09.05.2022 kann der 1. Bauabschnitt der Schulstraße wieder regulär befahren werden. Die derzeitige Sperrung wird bis dahin aufgehoben. Mit selbigem Datum beginnt der 2. Bauabschnitt unter Vollsperrung vom Parkplatz Schule bis zur Schulstraße Hausnummer 14. Der Busverkehr wird vorerst die Behelfshaltestelle auf dem Gelände Pätzold weiter bedienen. Die Inbetriebnahme der regulären Bushaltestellen Taubenhaus und Grundschule erfolgt nach Fertigstellung aller Gehwege zu einem späteren Zeitpunkt. Entsprechende Abstimmungen sind mit dem RVE erfolgt. Über die Wiederaufnahme des regulären Busverkehrs werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Schönheider Straße S277

Ab Montag, 11.04.2022, erfolgt eine Ausweitung der Vollsperrung Schönheider Straße. Da teile des Neuheider Weges mit der Verlegung der Gasleitung betroffen sind, wird die Vollsperrung ab der Auffahrt zum Kuhberg bis einschließlich Zufahrt Neuheider Weg sowie Teilbereiche des Neuheider Weges mit erfasst. Damit ist der Neuheider Weg von der Schönheider Straße nicht mehr befahrbar.
Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis zur 22. KW. Die Umleitungen sind entsprechend ausgewiesen. Die Zu- und Abfahrt ist für die Anwohner bis zur Baustelle frei.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ortsübliche Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stützengrün zum Bebauungsplan "Wohngebiet Schulstraße/Bergstraße" (Stand April 2022)

  • Bekanntmachung_Flaechenutzungsplan.pdf
  • 2022_04_14_AEnderung_4_FNP.pdf
  • 2022_04_14_Begruendung_FNP_4._AEnderung.pdf

Ortsübliche Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan "Wohngebiet Schulstraße/Bergstraße" (Stand April 2022)

  • Bekanntmachung_Bebauungsplan.pdf
  • 2022_04_14_Begruendung_Schulstrasse_Bergstrasse.pdf
  • 2022_04_14_Vorentwurf_Schulstrasse_Bergstrasse.pdf

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Verbrauchermarkt Stützengrün“ Gemeinde Stützengrün

  • Bekanntmachung_Entwurf_vorhabensbezogener_Bebauungsplan.pdf
  • Lageplan_02-2022.pdf

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stützengrün für den Bereich Gewerbegebiet und Verbrauchermarkt Stützengrün

  • Bekanntmachung_3._AEnderung_Flaechennutzungsplan.pdf
  • UEbersichtslageplan_02-2022_3._AEnderung_FNP.pdf

Öffentliche Ausschreibung Alte Fahrzeughalle Feuerwehr

  • OEffentliche_Ausschreibung_Alte_Fahrzeughalle_Feuerwehr.pdfAllen Interessenten wird hiermit die Möglichkeit gegeben, bei der Gemeindeverwaltung bis zum 13.05.2022 Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden. bei bedarf kann in der Gemeindeverwaltung Stützengrün, Zimmer 7, während der Öffnungszeiten zu sonstigen bekannten grundstücken angefragt werden.

Information zur Neuberechnung der Grundsteuer

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.

Für die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) vom Eigentümer eine Steuerklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, ist der Erbbauberechtigte erklärungspflichtig.

Alle weiteren Informationen finden sie hier.

  • SMF_Flyer_DieneueGrundsteuer.pdf

Neu ab 2022 - Ambulant betreute Wohngemeinschaft

  • Flyer_DIN_lang_Wohngemeinschaft.pdf

Antrag Umschreibung Fahrerlaubnis

  • Antrag Umstellung Jahrgänge 1953 -1958
  • Antrag Umstellung Jahrgänge 1959 - 1964

Quartiersarbeit einmal anders

Mutmachfilm der AWO Erzgebirge

https://www.youtube.com/watch?v=yD2-9rw6YC0&feature=emb_logo

  • Hilfsangebot.pdf

Die Deutsche Bürstenregion

Imagefilm "Die Deutsche Bürstenregion"

https://www.youtube.com/watch?v=jhvCd4VgC5Y

Azubivideo "Die Deutsche Bürstenregion"

https://www.youtube.com/watch?v=9HwzVFtC9EQ

Gemeindeanzeiger 2022

  • Gemeindeanzeiger Mai 2022
  • Gemeindeanzeiger April 2022
  • Gemeindeanzeiger März 2022
  • Gemeindeanzeiger Februar 2022
  • Gemeindeanzeiger Januar 2022
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