Ortsübliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung des 3. Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stützengrün (Stand Mai 2024)

  • 2024_06_Bekanntmachung_Auslegung_FNP_sign.pdf
  • 2024_04_25_Begruendung_FNP_2._AEnderung.pdf
  • 2024_04_24_Planausschnitt_FNP.pdf
  • umweltrelevante_Stellungnahmen_FNP.pdf

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan "Verbrauchermarkt Stützengrün" Gemeinde Stützengrün

  • Bekanntmachung
  • Lageplan_02-2024.pdf

Bekanntmachung der Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans Bereich „Gewerbegebiet und Verbrauchermarkt Stützengrün“ Gemeinde Stützengrün

  • Bekanntmachung_AEnderung_Flaechennutzungsplan.pdf
  • Zusammenfassende_Erklaerung.pdf
  • UEbersichtslageplan_3._AEnderung_FNP.pdf

Ortsübliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs der Ergänzungssatzung für einen Bereich an der Auerbacher Straße in Stützengrün nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Stand November 2023)

  • 231124_Bekanntmachung_Veroeffentlichung_Entwurf_sign.pdf
  • 2023_11_13_Beguendung_Auerbacher_Strasse.pdf
  • 2023_11_10_Entwurf.pdf

SpaßSpielplatz

Im Zuge der Baumaßnahme „SpaßSpielPlatz – Motorikspielplatz für Jung und Alt in Neulehn“ entsteht auf dem Gelände des alten Spielplatzes an der Grundschule in Stützengrün (Teilbereich des Flurstückes 1307/86) ein Motorikspielplatz.
Unter Hinzuziehung des ehemaligen Schulgartens erfolgt im Rahmen des Förderprojektes eine attraktive Umgestaltung der gesamten Fläche von ca. 2.800 m².
Dabei werden Spielgeräte, Fitnessgeräte, Sitzgelegenheiten und ein Volleyballfeld errichtet. Die entstehenden Angebote eignen sich für Kleinkinder, Kinder, Schüler wie auch für Hobbysportler und ältere Menschen.
Auf dem Gelände soll nach Fertigstellung Begegnung, Kommunikation und Bewegung möglich sein.
Mit dem vorherigen Bau der Schulstraße samt Gehweg erfolgt eine Aufwertung des gesamten Bereiches um die Grundschule mit einer sicheren Anbindung für alle Besucher.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes und aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Radweg Lichtenau

Im Zuge der Baumaßnahme „Schaffung eines Radweges einschließlich Ausstattung in Stützengrün OT Lichtenau“ entsteht ein separat zur Bundesstraße 169 geführter Radweg.
Die Maßnahme umfasste den Neubau eines etwa 290 m langen Radweges mit 2,5 m breiter Asphaltbefestigung und beidseitig 50 cm breitem Bankett. Am westlichen Bauanfang wird der Radverkehr parallel zum Straßenbord auf die Zufahrtsstraße zum Gewerbegebiet geleitet. Am Bauende im Osten schließt der Radweg an den Parkplatz der Raststätte „Waldhummel“ im Ortsteil Lichtenau an.
Im Bereich der Raststätte „Waldhummel“ erfolgt zudem die Errichtung einer E-Bike-Ladestation.
Der entstehende Abschnitt ist Bestandteil einer gemeinsamen Radwegekonzeption „Berge verbinden – Steinberg/ Kuhberg“ der Gemeinden Steinberg, Stützengrün und Schönheide und darin betitelt als Bauabschnitt SG-2. Mit dem Neubau des Teilabschnittes der Konzeption erfolgt ein Lückenschluss der Anbindung des Radwegenetzes innerhalb Stützengrüns vom Vogtland an die Radroute II-09 Mittelgebirge – Silberstraße, da vorhandene Straßen sowie bereits ausgebaute Abschnitte genutzt werden.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes und aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Ex ante Veröffentlichung (Binnemarktrelevanz) auf der Internetseite der Gemeinde Stützengrün

  • Ex_ante_Veroeffentlichung__Binnemarktrelevanz__auf_der_Internetseite_der_Gemeinde_Stuetzengruen.pdf

Ortsübliche Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stützengrün zum Bebauungsplan "Wohngebiet Schulstraße/Bergstraße" (Stand April 2022)

  • Bekanntmachung_Flaechenutzungsplan.pdf
  • 2022_04_14_AEnderung_4_FNP.pdf
  • 2022_04_14_Begruendung_FNP_4._AEnderung.pdf

Ortsübliche Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan "Wohngebiet Schulstraße/Bergstraße" (Stand April 2022)

  • Bekanntmachung_Bebauungsplan.pdf
  • 2022_04_14_Begruendung_Schulstrasse_Bergstrasse.pdf
  • 2022_04_14_Vorentwurf_Schulstrasse_Bergstrasse.pdf

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Verbrauchermarkt Stützengrün“ Gemeinde Stützengrün

  • Bekanntmachung_Entwurf_vorhabensbezogener_Bebauungsplan.pdf
  • Lageplan_02-2022.pdf

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stützengrün für den Bereich Gewerbegebiet und Verbrauchermarkt Stützengrün

  • Bekanntmachung_3._AEnderung_Flaechennutzungsplan.pdf
  • UEbersichtslageplan_02-2022_3._AEnderung_FNP.pdf

Kindergarten „Waldwichtel“ in Stützengrün

Die Baumaßnahme „Ertüchtigung baulicher Brandschutz und Umnutzung Dachgeschoss zu Aufenthaltsräumen für die Kindertageseinrichtung „Waldwichtel“ in Stützengrün wurde erfolgreich im September 2020 abgeschlossen.

Im Zuge dieser Maßnahme wurde eine Schleppgaube mit stehenden Dachfenstern errichtet. Es wurden Brandschutztüren eingebaut und funkvernetzte Rauchmelder installiert. Zudem wurde das Brandschutzkonzept überarbeitet.

Diese Baumaßnahme wurde mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Stützengrün

Der Gemeinderat der Gemeinde Stützengrün hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 dem Vorentwurf in der Fassung 10/2020 zugestimmt und beschlossen, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung stattfinden soll.

Der Änderungsbereich befindet sich nördlich des Gewerbegebietes Stützengrün an der Lichtenauer Straße und besteht aus zwei Teilflächen (siehe Lageplan), die wie folgt abgegrenzt sind:
Die südliche Fläche grenzt an Gewerbeflächen sowie im Osten an die Bundesstraße B 169. 
Die nördliche Fläche wird wie folgt begrenzt:
-    Westen, Norden: Fläche für die Landwirtschaft,
-    Osten:     Bundesstraße B 169,
-    Süden: Gewerbegebiet, Lichtenauer Straße.

Planungsziel sind der Erweiterungsbedarf der im Gebiet tätigen Gewerbebetriebe und die Verbesserung der Versorgungssituation der Bevölkerung mit Lebensmitteln durch die beabsichtigte Ansiedlung eines Verbrauchermarktes. Die beiden, nicht zusammenhängenden Teilflächen der 3. Änderung sind im wirksamen Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt und sollen nun als Gewerbegebiet dargestellt werden. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB durchgeführt.

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt

                                         vom 04.01.2021 bis 03.02.2021

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Stützengrün, Zimmer 8, Hübelstraße 12, 08328 Stützengrün während der Sprechzeiten 

        Montag          09.00 – 12.00 Uhr
        Dienstag        09.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 18.00 Uhr
        Mittwoch        09.00 – 12.00 Uhr
        Donnerstag    09.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 15.30 Uhr
        Freitag           09.00 – 12.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von Jedermann können Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Planunterlagen werden während dieser Zeit auch in das Internet unter www.stuetzengruen.de sowie in das Zentrale Landesportal Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Möglichkeit der Einsichtnahme keine Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB darstellt.

Stützengrün, 23.11.2020

 

Viehweg
Bürgermeister

  • 3_AEnd_FNP_Stuetzengruen_VE_10-2020.pdf
  • 201104_Begruendung_FNPAE3.pdf

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung für den Betrieb gewerblicher Art "Route169"

  • Satzung-Route169_BekMach_20250625_sign.pdf

Ortsübliche Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022

  • Ortsuebliche_Bekanntmachung_JAB_2022.pdf
  • JA2022_Bericht_20250513_sign.pdf
  • JA2022_Pruefungsbericht_20250528_sign.pdf

Baustelleninformation für das Jahr 2024

  • Baustelleninformation_2024.pdf

Antrag Umschreibung Fahrerlaubnis

  • Antrag Umstellung Jahrgänge 1953-1964
  • Antrag Umstellung Jahrgänge 1965-1970

Quartiersarbeit einmal anders

Mutmachfilm der AWO Erzgebirge

https://www.youtube.com/watch?v=yD2-9rw6YC0&feature=emb_logo

  • Hilfsangebote im Alter (PDF)

Die Deutsche Bürstenregion

Imagefilm "Die Deutsche Bürstenregion"

https://www.youtube.com/watch?v=jhvCd4VgC5Y

Azubivideo "Die Deutsche Bürstenregion"

https://www.youtube.com/watch?v=9HwzVFtC9EQ

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