Nachrichten KabelJournal
02.07.2022
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Sonstiges |
Urlaub für pflegende Angehörige
(MT) DRESDEN: Mitte Juli beginnen die Sommerferien in Sachsen. Diese Ferien nutzen viele Menschen gerne zum Verreisen: Auch diejenigen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, müssen auf Urlaubsreisen nicht verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen haben sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung.Sind pflegende Angehörige wegen Urlaub, eigener Erkrankung oder aus anderen Gründen vorübergehend nicht in der Lage, ihre Angehörigen zu Hause zu pflegen, kann die Pflege an eine andere, nicht erwerbsmäßig pflegende Person übertragen werden. Auch Einrichtungen der Kurzzeitpflege können für die Dauer von bis zu acht Wochen mit der Pflege des Pflegebedürftigen beauftragt werden.
"Hierfür erstattet die Pflegekasse für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 bis zu 1.774 Euro pro Jahr. Der Betrag kann sich auf bis zu 3.386 Euro erhöhen, wenn Leistungen der Kurzzeitpflege im selben Kalenderjahr noch nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen wurden. Informationen zur Antragstellung, deren genauen Voraussetzungen und den in Frage kommenden Einrichtungen erhalten pflegende Angehörige bei ihrer zuständigen Pflegekasse", erklärt Silke Heinke, Leiterin der vdek-Landesvertretung Sachsen. (Quelle Symbolbild: Pixabay)