Nachrichten KabelJournal
07.04.2020
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Aufstiegs-BAföG in Corona-Zeiten
(MT) CHEMNITZ: Während einer laufenden Förderung sollen Empfängern von BAföG keine Nachteile entstehen. Geförderte Teilnehmer erhalten daher bei der Unterbrechung einer laufenden Fortbildungsmaßnahme durch pandemiebedingte Schließungen von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen weiterhin Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), kurz Aufstiegs-BAföG. Die IHK weist allerdings darauf hin, dass Fortbildungsmaßnahmen, die aus demselben Grund nicht planmäßig beginnen, ausfallen oder auf unbestimmte Zeit verschoben werden, erst mit Durchführung der Maßnahme gefördert werden können. Zeiträume vor dem tatsächlichen Beginn einer Maßnahme sind grundsätzlich nicht förderfähig.Der DIHK bemüht sich in Absprache mit den Industrie- und Handelskammern um die Klärung weiterer sich daraus ergebender Fragen.