Bürgerstiftung StützengrünGrüne Wälder, saftige Wiesen....

33. Stützengrüner Musikwoche

vom 26.04. - 04.05.2024

Bürgerinformationsabende

Auch dieses Jahr lädt Sie der ...

Kommune des Jahres 2023 Sachsen

Stützengrün gewinnt den ...

Bürgerstiftung Stützengrün

"Anstiften zum Stiften gehen"

Grüne Wälder, saftige Wiesen....

einfach e bissl Haamit ...

Nachrichten KabelJournal

01.04.2020
| Sonstiges |

Ausgangsbeschränkungen bis Ende der Osterferien

(MT) DRESDEN: Das Kabinett hat eine neue Rechtsverordnung des Sächsischen Sozialministeriums zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 zugestimmt. Die Verordnung regelt die weiteren Ausgangsbeschränkungen im Freistaat Sachsen und löst die bisher geltende Allgemeinverfügung »Ausgangsbeschränkungen« vom 22. März 2020 ab und tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.
Außerdem wurde die Allgemeinverfügung »Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Verbot von Veranstaltungen« vom 20. März 2020 überarbeitet und tritt in ihrer aktuellen Fassung ebenfalls mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.
Ziel der neuen Rechtsverordnung Ausgangsbeschränkungen ist es, weiterhin den physischen sozialen Kontakt zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden, um weitere Ansteckungen zu verhindern. Außerdem wurde darin die Durchsetzung der Verbote mittels Bußgelder und Strafen ergänzend klar geregelt.