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30.03.2020
| Wirtschaft |

Verbraucherzentralen beraten Arbeitnehmer

(SvS) DRESDEN: Mit der Verabschiedung des Gesetzespaketes zur Abmilderung der Corona-Folgen, will die Regierung nicht nur Unternehmen unter die Arme greifen. Auch Verbrauchern werden verschiedene Möglichkeiten eingeräumt, um finanzielle Engpässe abzufedern. Darüber informiert die Verbraucherzentrale Sachsen. Wer aufgrund von Kurzarbeit, Kündigung oder ausbleibenden Aufträgen wegen der Corona-Pandemie aktuell in Zahlungsschwierigkeiten ist, kann ab sofort die Zahlung wesentlicher Verträge für beispielsweise Strom, Gas, Wasser oder Telekommunikation bis zum 30. Juni 2020 aussetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt die Regelung bis 30. September 2020. Damit wolle die Bundesregierung die Grundversorgung aller sicherstellen, kommentiert Kay Görner, Referent der Verbraucherzentrale Sachsen.
Das gelte für Verträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden – also vor der massenhaften Ausbreitung des Corona-Virus. Bei Verträgen, die nach diesem Zeitpunkt geschlossen wurden, sei davon auszugehen, dass sie in Kenntnis einer möglicherweise bevorstehenden tiefgreifenden Veränderung des Wirtschaftslebens geschlossen wurden.
Die Verbraucherzentralen beraten zu diesem Thema umfassend.