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Nachrichten KabelJournal

28.03.2020
| Politik | Wirtschaft |

Rückzahlungen können auf Antrag ausgesetzt werden

(SvS) ANNABERG-BUCHHOLZ: Die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise werden dazu führen, dass die Rückzahlung von Darlehen oder die regelmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen von Verbrauchern nicht oder nur noch eingeschränkt geleistet werden können. Der Deutsche Bundestag hat vor diesem Hintergrund beschlossen, dass bei vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden können. Dies gilt, wenn der Verbraucher aufgrund der durch Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat und ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist. Das Gesetz soll bereits am 1. April 2020 in Kraft treten.
Die Erzgebirgssparkasse bietet ab 1. April 2020 derartige Aussetzungen von Zins- und Tilgungsleistungen bei Verbraucherkrediten (z. B. Baufinanzierungen) an. Damit betroffene Sparkassenkunden in Zeiten des Abstandsgebots dazu nicht in die Sparkassenfilialen kommen müssen, kann dafür vorrangig ein Online-Kontaktformular genutzt werden (www.erzgebirgsparkasse.de). Natürlich kann die Beantragung auch schriftlich, telefonisch (03733 139-0) oder per Mail an info@erzgebirgssparkasse.de erfolgen. Darüber hinaus könnten sich alle Kunden gern auch direkt telefonisch an ihren Berater wenden.
Weitere Informationen, z.B. auch zu den vielfältigen Unterstützungsleistungen für Firmen- und Gewerbekunden sind unter www.erzgebirgssparkasse.de zu finden.