Nachrichten KabelJournal

03.07.2017
| Wirtschaft |

Gut qualifiziert, seltener arbeitslos

(MT) ANNABERG-BUCHHOLZ: Die Ampel steht auf "Grün" für die, die im Erzgebirgskreis auf Jobsuche sind. In der Arbeitsagentur in Annaberg-Buchholz (Bild) konnte Ende Juni verkündet werden, dass die Arbeitslosenquote auf ein historisches Tief gesunken ist. Sie liegt jetzt bei 5,2 Prozent und damit so niedrig wie nie zuvor. "Die Tatsache, dass sich sowohl gegenüber dem Vormonat als auch zum Vorjahr etwa ein Viertel weniger Menschen arbeitslos melden mussten zeigt, dass die Wirtschaft aufnahmefähig ist und uns gut in die Karten spielt" resümierte der hiesige Agenturchef Siegfried Bäumler vor Pressevertretern. Die Tendenz der letzten Monate stimmt optimistisch.
Es gilt die Regel: Gut qualifiziert, seltener arbeitslos. Auch wenn aktuell branchenübergreifend Leute gesucht werden. Der aktuelle Stellenbestand ist mit fast 3.000 Stellen auf einem neuen Rekordwert angelangt. In diesem hohen Bestand spiegelt sich aber auch wieder, dass viele Betriebe Mühe haben, Nachwuchs und geeignetes Personal zu finden. Der Markt bietet nicht mehr so viele qualifizierte Bewerber an wie noch vor ein paar Jahren. Neueste Ergebnisse der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass im Erzgebirge jeder dritte Arbeitslose im letzten Jahr keine abgeschlossene Berufsausbildung hatte. Die Annaberger Arbeitsagentur will deswegen weiterhin verstärkt in die individuelle Ausbildung jedes einzelnen investieren und mit bedarfsgerechten Qualifizierungen neue und nachhaltige Chancen auf Arbeit anbieten. (Bildquelle: KJ/Mario Totzauer)
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Reform der Grundsteuer

Video zur Grundsteuerreform

https://www.youtube.com/watch?v=7AL6c8faBHk

Information zur Neuberechnung der Grundsteuer

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.

Für die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) vom Eigentümer eine Steuerklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, ist der Erbbauberechtigte erklärungspflichtig.

Alle weiteren Informationen finden sie hier.

  • SMF_Flyer_DieneueGrundsteuer.pdf
  • Ausfuellanleitung_ELSTER_Einfamilienhaus.pdf

Neu ab 2022 - Ambulant betreute Wohngemeinschaft

  • Flyer_DIN_lang_Wohngemeinschaft.pdf

Antrag Umschreibung Fahrerlaubnis

  • Antrag Umstellung Jahrgänge 1953-1964
  • Antrag Umstellung Jahrgänge 1965-1970

Quartiersarbeit einmal anders

Mutmachfilm der AWO Erzgebirge

https://www.youtube.com/watch?v=yD2-9rw6YC0&feature=emb_logo

  • Hilfsangebote im Alter (PDF)

Die Deutsche Bürstenregion

Imagefilm "Die Deutsche Bürstenregion"

https://www.youtube.com/watch?v=jhvCd4VgC5Y

Azubivideo "Die Deutsche Bürstenregion"

https://www.youtube.com/watch?v=9HwzVFtC9EQ

Gemeindeanzeiger 2023

  • Gemeindeanzeiger Februar 2023
  • Gemeindeanzeiger Januar 2023
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