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04.08.2022
| Sonstiges |

Kein Baden in Trinkwassertalsperren!

(SvS) DRESDEN: Die Landestalsperrenverwaltung weist erneut darauf hin, dass das Baden in Trinkwassertalsperren verboten ist. Auch wenn die hochsommerliche Hitze an den Stausee lockt, darf das unmittelbare Ufer der Trinkwassertalsperren nicht betreten werden. Das dient dem Schutz und der Sicherheit der Trinkwasserversorgung.
An allen 25 sächsischen Trinkwassertalsperren sind Schutzzonen ausgewiesen. Hier ist geregelt, welche Aktivitäten wo erlaubt sind. Die Schutzzone I darf außerhalb von offiziellen Wegen nicht betreten werden. Sie umfasst die Wasserflächen und die Ufer der Trinkwassertalsperren. Wie breit der Uferstreifen ausfällt, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und vom Füllstand der jeweiligen Talsperre ab.
In der Schutzzone I sind der Aufenthalt sowie Freizeitaktivitäten wie Baden, Wassersport aller Art, Grillen und Zelten verboten. Auch Pferdebesitzer und Hundehalter dürfen ihre Tiere nicht am Stausee tränken oder baden lassen. Darauf weisen auch die aufgestellten Schilder hin. Zuwiderhandlungen werden, so die Landestalsperrenverwaltung, zur Anzeige gebracht.
Zu den Trinkwassertalsperren gehören im Erzgebirge u.a. die Talsperren Carlsfeld, Eibenstock, Sosa, Stollberg, Cranzahl, Einsiedel, Lichtenberg, Forchheim sowie die Obere Revierwasserlaufanstalt Freiberg mit dem Dörnthaler Teich, Obersaidaer Teich und Oberen Großhartmannsdorfer Teich.