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Nachrichten KabelJournal

28.07.2022
| Sonstiges |

Verbot von Wasserentnahmen

(MT) ANNABERG-BUCHHOLZ: Im Erzgebirgskreis ist die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) untersagt. Darauf hat die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes hingewiesen. Die entsprechende Allgemeinverfügung zum "Entnahmeverbot" wurde am 28. Juli 2022 im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 39/2022 unter www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht.
Wegen der anhaltenden Trockenheit hat sich die Niedrigwassersituation an den Gewässern im Erzgebirgskreis zugespitzt. Die Wasserstände sind, bezogen auf das gesamte Kreisgebiet, flächendeckend derzeitig sehr niedrig und die Abflüsse gering.
Zur Schonung der Wasserdargebote für die öffentliche Trinkwasserversorgung werden darüber hinaus alle Haushalte aufgefordert, den Trinkwasserverbrauch auf das wirklich notwendige Maß zu beschränken und äußerst sparsam mit dem Wasser umzugehen. Mit Blick auf die sichere Wasserversorgung, insbesondere für das Jahr 2022, sollte zum Wohl der Allgemeinheit das Waschen von Fahrzeugen, die großflächige Bewässerung von Gartenflächen sowie das Befüllen von Swimmingpools und Besprengen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Grünflächen, Spiel- und Sportplätzen, Terrassen und sonstigen Bauwerken somit unterbleiben.